++ Kreis Cochem-Zell verbietet Betrieb der Achterbahn nach tödlichem Unfall ++

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Wild- und Freizeitpark Klotten. Foto: Stefan Scheer (wikimedia commmons-lizenz. 3.0)

KLOTTEN. Nach dem tödlichen Unfall in einem Freizeitpark in Klotten an der Mosel hat der Kreis Cochem-Zell den Betrieb der Achterbahn zunächst verboten.

Zuerst müsse der TÜV die Sicherheit des Fahrgeschäfts prüfen, teilte der Kreis am Mittwoch mit. Bei der Achterbahn handle es sich um einen Sonderbau. Nach Unfällen, bei denen Menschen zu Schaden gekommen seien, müssen solche Anlagen auf die Betriebs- und Standsicherheit geprüft werden. Erst wenn die Freigabe durch den TÜV erfolge, könne die Achterbahn wieder in Betrieb genommen werden.

Am Samstag war eine 57-Jährige aus dem saarländischen St. Wendel aus der fahrenden Achterbahn gestürzt. Sie erlitt tödliche Verletzungen. Wiederbelebungsversuche blieben ohne Erfolg. Am Dienstag öffnete der Park wieder seine Tore für Besucher, die Achterbahn blieb zunächst geschlossen. Die Polizei ermittelt weiter zur Ursache des Sturzes. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet.

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