Trier: Exhaus-Bürgerbegehren – Aktionsbündnis kündigt eigenes Rechtsgutachten an

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Foto: Rathaus-Zeitung Trier

TRIER. Nachdem die rechtliche Prüfung der Stadt Trier zur Zulassung des Bürgerbegehrens über das Exhaus im Juni negativ ausgefallen war (Lokalo berichtete), kündigt das ‚Aktionsbündnis Exhaus bleibt!‘ nun ein eigenes Rechtsgutachten in der Sache an.

„Das Aktionsbündnis wird nicht ruhen, bevor das Exhaus gerettet ist! Deswegen haben wir auch ein juristisches Gutachten in Auftrag gegeben – das notwendige Geld haben wir in wenigen Stunden innerhalb des Aktionsbündnisses zusammengesammelt. Wenn es Aussicht auf Erfolg hat, dann klagen wir auch!“ sagt Sabine Dengel, Vertretungsberechtigte für das Exhaus-Bürgerbegehren.

Die Rechtsabteilung der Stadt Trier war Anfang Juni in einem internen Gutachten zu dem Ergebnis gelangt, dass das Bürgerbegehren nicht rechtmäßig sei. Damit wurde auch verhindert, dass ein eventueller Bürgerentscheid, also eine Volksabstimmung über das Exhaus, gleichzeitig mit der OB-Wahl stattfinden am 25.9. würde, moniert das Aktionsbündnis.

Dengel weiter: „Wir geben nicht auf! Das ‚Aktionsbündnis Exhaus bleibt!‘ wird jedoch trotzdem aktiv in den Wahlkampf eingreifen und die Kandidierenden bei dem Thema festnageln.“

„Immer wieder fragen uns Leute, was denn nun mit dem Exhaus passiert“, sagt der ebenfalls für das Bürgerbegehren Vertretungsberechtigte Rapper DMO, „das ist schon frustrierend, nichts Konkretes sagen zu können und dass das Haus weiter verfällt.“

Die Stadt hat zusätzlich noch ein externes Gutachten in einer Koblenzer Kanzlei in Auftrag gegeben, dessen Ergebnis noch aussteht.

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