Als Zweite Uni in RLP: Auch Uni Trier kann nun selbst dauerhaft Professoren berufen

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Foto: Universität Trier

TRIER/MAINZ. Nach der Universität Mainz hat nun die Universität Trier als zweite Hochschule in Rheinland-Pfalz dauerhaft das Berufungsrecht erhalten.

Die Trierer Uni sei damit berechtigt, eigenständig neue Professorinnen und Professoren zu berufen, teilte das rheinland-pfälzische Ministerium für Wissenschaft am Mittwoch in Mainz mit. Das dauerhafte Berufungsrecht ermögliche den Hochschulen «noch mehr Eigenständigkeit im Wettstreit um hochqualifizierte Lehrende und Forschende».

Die Universität Trier hatte 2016 erstmals das Berufungsrecht übertragen bekommen, allerdings zeitlich befristet auf drei Jahre. 2019 gab es eine Verlängerung um weitere drei Jahre. Nach erneutem Antrag habe sich das Ministerium auf Grundlage des 2020 novellierten Hochschulgesetzes zur dauerhaften Übertragung entschieden.

Zudem hat das Wissenschaftsministerium 2020 temporär an die Hochschule Koblenz und 2021 temporär an die Hochschule Mainz das Recht zur Berufung von Professorinnen und Professoren übertragen.

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