KONZ. Leichtsinn oder Abenteuerlust? Gestern Abend „spazierte“ ein 28-Jähriger auf einem Rundbogenträger der über die Mosel führenden Konzer Eisenbahnbrücke. Dies teilte die Bundespolizei am Mittwoch mit.
Als Grund seines abendlichen Spaziergangs gab er gegenüber der Streife der Bundespolizei an, dass er sich den „Sonnenuntergang anschauen wollte„. Nach eingehender Belehrung und der Erhebung eines Verwarnungsgeldes wurde er an seine Wohnadresse entlassen.
In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei Trier nochmals darauf hin, dass ein unbefugtes Betreten von Bahnanlagen (u. a. Eisenbahnbrücken) zu lebensgefährlichen Verletzungen bis hin zum Tode führen kann. Wichtige Hinweise hierzu sind auf der Homepage der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de nachzulesen.
















Über die Brücke in der Trierer Gartenstrasse hab ich auch schon einen spazieren sehen, aber warum nicht, sein Risiko. Man muss halt immer Abstand halten damit er einem nich auf den Kopf fällt, die Polizei hol ich deswegen nicht. Die Natur regelt das schon.
Man hat den Bekloppten ja registriert, darf man auch erfahren, wer der Brückenartist ist???