MAINZ. Im Mordprozess gegen einen Mann, der seine Geliebte getötet haben soll, hat die Verteidigung eine Haftstrafe von höchstens fünf Jahren gefordert.
Sein Mandant könne nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge im minderschweren Fall verurteilt werden, sagte der Verteidiger des Mannes am Mittwoch vor dem Landgericht Mainz.
Die Anklage wirft dem Mann aus dem südhessischen Bensheim vor, die 38-Jährige im Juni 2021 auf einem Feld zwischen Stetten und Flomborn (Landkreis Alzey-Worms) getötet zu haben. In der Nacht soll er dann die Leiche mit Benzin übergossen und angezündet haben, um einen Blitzschlag vorzutäuschen oder mögliche Spuren zu beseitigen. Die Frau hatte er im Februar 2021 über ein Kontaktportal kennengelernt. Sie soll dem verheirateten Mann eine Schwangerschaft vorgetäuscht haben, um ihn unter Druck zu setzen.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am Montag lebenslange Haft für den deutschen Angeklagten gefordert. Außerdem solle die besondere schwere der Schuld festgestellt werden, was eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch unmöglich macht. Um an seinem Wunsch nach einem glücklichen Familienleben festhalten zu können, sei der verheiratete 32-Jährige «buchstäblich über Leichen gegangen», hatte die Staatsanwältin gesagt.