MAINZ. Im Mainzer Mordprozess um eine erdrosselte Geliebte hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den Angeklagten gefordert.
Um an seinem Wunsch nach einem glücklichen Familienleben festhalten zu können, sei der verheiratete 32-Jährige «buchstäblich über Leichen gegangen», sagte die Staatsanwältin in ihrem zweistündigen Plädoyer am Montag vor dem Landgericht.
Wegen Mordes aus Habgier und niederen Beweggründen sowie eines durch die Tat herbeigeführten versuchten Schwangerschaftsabbruchs beantragte sie auch, die «besondere Schwere der Schuld» festzustellen. Dies macht es in der Regel unmöglich, bereits nach 15 Jahren vorzeitig auf Bewährung frei zu kommen. Die Schwangerschaft hatte das Opfer jedoch vorgetäuscht.
Der Anwalt der Opferfamilie schloss sich den Ausführungen der Staatsanwältin an. Die Verteidigung wird voraussichtlich an diesem Mittwoch (20. Juni) plädieren. Der Angeklagte aus dem hessischen Bensheim hatte vor Gericht sowie gegenüber den Ermittlern geschwiegen, sich aber während des Plädoyers Notizen gemacht.
Die Anklage wirft dem Mann vor, im Juni 2021 auf einem Feld zwischen Stetten und Flomborn (Landkreis Alzey-Worms) die 38-jährige Rheinhessin getötet zu haben. In der Nacht soll er dann die Leiche mit Benzin übergossen und angezündet haben, um einen Blitzschlag vorzutäuschen oder mögliche Spuren zu beseitigen. Die Frau hatte er im Februar 2021 über ein Kontaktportal kennengelernt.
Der Chemikant soll der Anklage zufolge schon vorher eine Geliebte gehabt und mit dieser ein Kind haben. Ein zweites uneheliches Kind, so die Staatsanwaltschaft, hätte für ihn aber das Aus seiner Ehe und den finanziellen Ruin bedeutet.