Schweich. Am 20.10. beginnt am Amtsgericht Trier ein Strafprozess wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz und Bedrohung, wie das Gericht mitteilt.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im März 2021 in einem Ort in der Verbandsgemeinde Schweich durch zwei selbständige Handlungen verbotswidrig Schusswaffen und Munition besessen sowie eine andere Person mit der Begehung eines gegen diese gerichteten Verbrechens bedroht zu haben (Verstöße gegen §§ 51, 52 WaffG und 241 StGB).
Im genannten Zeitraum habe der Angeklagte Lauf und Gehäuse eines vollautomatischen Militärgewehrs, vier Gewehre (zwei Karabiner, einen gekürzten Karabiner, ein Gewehr Flobert), eine Selbstladepistole sowie eine erhebliche Anzahl Patronenmunition (in der Anklageschrift im einzelnen aufgeführte Zahl von über 1000 Schuss) unerlaubt besessen.
Darüber hinaus habe er am 21.3.2021 seiner ehemaligen Lebensgefährtin im Verlaufe eines Streites die Mündung einer geladenen Pistole an die Stirn gedrückt und ihr hierdurch gedroht, sie zu erschießen.