TRIER. Am 22.9. beginnt vor dem Amtsgericht Trier ein Prozess wegen Volksverhetzung, bei dem es um die Verharmlosung des Nationalsozialismus im Kontext der Ablehnung von Corona-Schutzimpfungen geht, wie das Gericht mitteilt.
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, im Februar 2021 in zwei Fällen eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich verharmlost zu haben (Verstoß gegen § 130 Abs. 3 Alt. 3 StGB).
Zum einen habe er auf seinem Facebook-Account ein Foto eines Aufnähers in Form eines gelben Davidsterns vor grauem Hintergrund eingestellt. In dessen Mitte seien die Worte „NCHT GEIMPFT“ eingefügt gewesen. Das Bild sei überschrieben gewesen mit dem Text „Die Jagd auf Menschen kann nun wieder beginnen“.
Des Weiteren habe er an einem anderen Tag im Februar 2021 einen Beitrag geteilt, in dem der Eingangsbereich des Konzentrationslagers Auschwitz abgebildet gewesen sei, wobei einer bildlicher und textlicher Bezug zu Impfungen hergestellt worden sei („Arbeit macht frei“ – „Impfen macht frei“).
Durch beide Verhaltensweisen habe der Angeklagte verharmlosende Parallelen zwischen Corona-Schutzimpfungen und der Verfolgung und Ermordung von Juden zur Nazizeit hergestellt.
Und wenn er damit sagen wollte dass Ausgrenzung vermeintlich anderer schlimm ist?
In einem Land in dem Verfassungsrichter zum Essen eingeladen werden muss man allerdings davon ausgehen, dass die Grenze zur Demokratur fliessend ist.
In einem Land, in dem Leute einen solchen Scheiß schreiben können, ohne, dass sie Angst haben müssen, dafür im Gefängnis zu landen, ist meiner Meinung nach alles in Ordnung.
Fäkalausdrücke sind keine Argumente, deshalb muss ich in dem Fall sagen: 1:0 für Peter
Das Argument war auch nicht in diesem Fäkalausdruck versteckt.
War mir aber vorher klar, dass in diesem Forum nicht jeder den Satz verstehen kann bzw. will.
Lieber Peter, sie beteiligen sich mit ihrem Beitrag an der Relativierung eines der widerwaertigsten Verbrechen der Menschheit, verübt durch das deutsche Volk. Und, dass Verfassungsrichter, übrigens eingeladen von allen demokratischen Kräften hin und wieder, an Essen teilnehmen, hat mit dem Thema nichts zu tun.
Sie scheinen ja der Demokratie auch nicht so ganz zu trauen wenn sie immer anderer Leute Namen klauen müssen.
Hoffentlich gabs wenigstens ein anständiges Dessert, die Merkel immer mit ihrer märkischen Kartoffelsuppe, kleinbürgerlich kleinbürgerlich.
Am Kommentar von Herrn Will sieht man dass die AfD kein Fall für den Verfassungsschutz ist.
Doch, Frau Baerboeck, übrigens wenig originell, diesen Usernamen zu gebrauchen, die nationalstaatliche Alternative für Deutschland ist sehr wohl ein Untersuchungsfall für den Verfassungsschutz!
Lieber Michael, sie dürfen gern ihre Moralmeinung behalten, wenn Sie dafür andere Meinungen stehen lassen. Ich sehe das nämlich genau wie Peter.
Lieber Stephan, das hier ist ein Nachrichten-und Diskussionsforum. Und es ist ok, dass verschiedene Strömungen zu Wort kommen. Besser hier als gewalttätig auf der Straße. Vielleicht sind wir wenigstens in dem Punkt beieinander. Schönen Sonntag noch!
Und für mein Empfinden bleibt es dabei:Die Verwendung des Davidsterns und einer Formulierunng wie Impfen macht frei gehören nicht in den Diskurs. Sowas ist nicht geschmacklos, es ist widerwaertig. Und dann gibt’s noch Zeitgenossen, die solcherlei verharmlosen oder gutheissen:: Ich glaube echt, es hackt. Allen Diskutanten eine gute Woche!
Man könnte das auch so sehen: Von Anfang an war der Politik jedes Mittel Recht um Gegner der Coronamassnahmen pauschal zu diskreditieren.
Da ist die Schlussfolgerung, das Rechtskonstrukt: Davidsstern mit Aufdruck UNGEIMPFT sei Verharmlosung des Nationalsozialismus und nur aus der Mottenkiste gezogen worden, um Kritiker von Coronamasssnahmen und Impfpflicht pauschal abzuwerten und in die rechte Ecke zu stellen, naheliegend.
@Michael Will,
auch ich kann hier keine Relativierung des Holocaust als größtes Verbrechen des
letzten Jahrhunderts erkennen.
Dargestellt wurde, meines Empfindens, lediglich die Symbolik des Ausgrenzens.
Hier denke ich exakt wie @Peter.
Kommt nicht immer vor, in diesem Falle schon….
Vielleicht drücken Sie nochmal die Schulbank und lassen sich von einem Historiker erklären, wie sehr Ihr Vergleich hinkt.
Und wenn Sie das dann verstanden haben, erklären Sie uns, wo, wann und wie genau Gegner der Coronamaßnahmen anders behandelt wurden als der Rest der Gesellschaft?
Denn nur das wäre Ausgrenzung (siehe oben). Sie verwechseln Sanktion mit Ausgrenzung.
Sonst könnte sich in Zukunft jeder Raser ausgegrenzt fühlen, wenn er für 100 in geschlossener Ortschaft ein Fahrverbot erhält.
Wenn Ihnen Gesetze nicht passen, können Sie dagegen demonstrieren oder klagen oder Parteien wählen, die Ihre Meinung vertreten. Sie haben aber keinen Anspruch darauf, dass die Mehrheit Ihre Meinung teilt.
An bestehende Gesetze haben sich ALLE zu halten; auch jene, die diese falsch finden. Ohne diesen Grundkonsens kann kein demokratisches Gemeinwesen funktionieren.
Vielleicht erklären Sie mal warum der Vergleich hinkt und warum ein Davidstern mit dre Aufschrift UNGEIMPFT eine Verharmlosung des Nationalsozialismus ist. Und zwar rechtssicher. Wir warten und müssen dann keinen Historiker bemühen.
Und das mit dem an Gesetze halten, es gab zu finsteren Zeiten zum Glück auch Leute die sich nicht an jedes Gesetz hielten…
Lesen Sie den Text nochmal durch und nicht nur die Überschrift. Und dann erkennen Sie und verstehen vielleicht auch, dass der Beschuldigte mehr zum Ausdruck bringen wollte als nur Protest gegen eine angebliche Ausgrenzung.
Juden MUSSTEN den Stern tragen, damit man sie erkennen und im Alltag ausgrenzen konnte (von der Straßenbahn, über Ruhebank bis hin zu Schwimmbad oder Theater etc.). Dies nur, weil sie einer Religion angehörten, die den Nazis verhasst war. Juden hatten also keine Chance dieser tatsächlichen Ausgrenzung zu entkommen.
Coronamaßnahmen-Gegner hingegen tragen diesen Stern FREIWILLIG und dass, obwohl sie nicht anders behandelt werden als alle anderen Bürger und eine Ausgrenzung de facto nur eingebildet wird.
Dass man diesen Unterschied Leuten, die sich für allwissend halten, erst erklären muss, ist mehr als traurig.
Ein Vergleich der hinkt (und das war meine Formulierung!), ist nicht automatisch mit dem erfüllten Tatbestand einer Volksverhetzung gleichzusetzen und das habe ich auch nicht getan. Also warum soll ich Ihnen hier etwas rechtssicher erklären??
Als Historiker habe ich Ihnen den Unterschied oben erklärt. Den juristischen Part übernimmt nun das Gericht.
Im übrigen ist Ihr letzter Satz selbst unter Ihrem Niveau.
Es ist durchaus legitim, mit auch drastischen Mitteln auf subjektive Freiheitseinschränkungen hinzuweisen.
Vor diesem Hintergrund mag ein Judenstern mit dem Aufdruck UNGEIMPFT geschmacklos sein, Volksverhetzung ist er deshalb nicht.
Im Übrigen wurden sehr viele Coronamassnahmen von Gerichten gekippt, was schon ein Hinweis auf das dahinterstehende Unrecht sein kann und ebenso wurden alle Gegner von Coronamassnahmen pauschal verunglimpft und in die rechte Ecke gestellt, von Lauterbach, Söder, Merkel und vielen anderen.
Und in dieser Vorgehensweise ist durchaus eine Parallele zur Ausgrenzung missliebiger Personen im 3. Reich zu erkennen, denn die Vorgehensweise ist die gleiche.
Ansonsten müsste man auch das Zentrum für politische Schönheit (toller Name, in Wahrheit eine Gruppe gewaltbereiter Asozialer) wegen Volksverhetzung belangen, haben sie doch die Asche verstorbener NS-Opfer für ihre fragwürdigen Zwecke verunglimpft:
https://www.zeit.de/kultur/kunst/2020-01/zentrum-fuer-politische-schoenheit-saeule-gedenkstaette-reichstag
aber das ist natürlich Kunst
Wie auch immer, wir kommen sicherlich mit @Alter ego zu keinem Konsens.
Als Essenz dürfte die Erkenntnis bleiben das seit Corona,
die Dummheit der Menschen sichtbar ist.
Wer alleine, im Auto sitzend, Maske trägt, kann sich auch vor dem
Zubettgehen ein Kondom überziehen….