Trierer Amokfahrt-Prozess: Gutachten zu Schuldfähigkeit des Angeklagten erwartet

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Der Angeklagte (2.v.r) wird in den Gerichtssaal im Landgericht Trier geführt. Foto: Harald Tittel/dpa/archivbild

TRIER. Im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier wird heute das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen über den Angeklagten erwartet. Darin wird es auch um die Frage der Schuldfähigkeit des mutmaßlichen Amokfahrers gehen, der sich seit Mitte August 2021 vor dem Landgericht Trier verantworten muss. Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 durch die Fußgängerzone waren fünf Menschen getötet worden, zahlreiche weitere wurden verletzt und traumatisiert.

Die Anklage wirft dem Deutschen fünffachen Mord und versuchten Mord in 18 weiteren Fällen vor: Er soll mit seinem Geländewagen in hohem Tempo durch die Innenstadt gerast sein und gezielt Menschen angefahren haben. Zum Prozessauftakt hatte der 52-Jährige erklärt, er wolle keine Aussage machen. Nach vorläufiger Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen leidet der Mann an einer Psychose. (dpa)

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