TRIER. Im Rahmen des Urbanen Sicherheitskonzepts wird in Trier die Straße „An der Meerkatz“ und der anschließende Teil der Liebfrauenstraße künftig als Fußgängerzone ausgewiesen. Das teilte die Stadt Trier am Montagnachmittag mit.
Nachdem der Landesbetrieb Mobilität dem dafür erforderlichen Rechtsakt, der Teileinziehung von Verkehrsflächen und der Änderung der Lieferverkehrszeit, zugestimmt hat, hat die Stadt nun die entsprechende Allgemeinverfügung erlassen.
Die beiden Straßen gehören zur Zone 3 des Urbanen Sicherheitskonzepts rund um den Domfreihof, für die in den kommenden Monaten die noch fehlenden Polleranlagen installiert werden. Erst nach Abschluss dieser Bauarbeiten wird die Beschilderung für diesen neuen Abschnitt der Fußgängerzone installiert. Anliegerinnen und Anlieger mit einem privaten Stellplatz innerhalb der Zone, benötigen für die Zufahrt künftig eine Ausnahmegenehmigung.