Trier: Wieder positiver Corona-Fall im „Bekanntenkreis“ – Muss ich mich nun auch isolieren?

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Eine Veranstaltung vor der Trierer Porta Nigra; Foto:lokalo.de (se)

TRIER. Ob im direkten Freundeskreis, im eigenen Haushalt oder im weiteren Bekanntenkreis – „gefühlt“ nehmen die positiven Corona-Fälle in den letzten Tagen in Trier noch einmal richtig Fahrt auf.

Zahlreiche Einsendungen zum Thema zeigen, viele Leserinnen und Leser scheinen aktuell mit „positiven Fällen“ im engeren Umfeld konfrontiert zu sein – egal ob „offiziell bestätigt“ oder durch einen selbst durchgeführten Schnelltest. „Zusammenkünfte vieler Menschen“ und entsprechend mögliche „Infektionsherde“ für potentiell vermehrt auftretende Ansteckungen, gab es es in den vergangenen Wochen genügend – ob Porta Hoch 3, das Trierer Altstadtfest oder weitere Veranstaltungen.

Doch was muss ich als Kontaktperson eines „Positiven“, als Haushaltsmitglied, oder Bekannter eigentlich noch einmal beachten? Muss ich mich auch testen lassen? Auch in Quarantäne, oder mich ebenfalls „absondern“?

Wir haben für euch die aktuell geltenden Regeln diesbezüglich in Rheinland-Pfalz noch einmal zusammengefasst:

– Mit der Anpassung der Absonderungsregelungen zum 1. Mai 2022, hat das Land Rheinland-Pfalz verstärkt an die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger appelliert

– Nach den ab dem 1. Mai geltenden Absonderungsregelungen „müssen enge Kontaktpersonen und Hausstandsangehörige von positiv getesteten Personen – unabhängig von Impfstatus oder Alter – nicht mehr in die Absonderung. Eine Absonderungspflicht gilt nunmehr nur noch für infizierte Personen und krankheitsverdächtige Personen.

– Allerdings wird Hausstandsangehörigen und engen Kontaktpersonen weiterhin dringend empfohlen, Kontakte zu anderen Personen zu reduzieren, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen und sich für einen Zeitraum von 5 Tagen täglich selbst zu testen.

Die Absonderung einer positiv getesteten Person endet nach den Neuregelungen frühestens nach Ablauf von fünf Tagen, also am sechsten Tag.

Voraussetzung hierfür ist, dass die betreffende Person zu diesem Zeitpunkt bereits 48 Stunden keine typischen Symptome einer Coronavirus-Infektion aufweist.

Eine negative Testung ist zur Beendigung der Absonderung hingegen nicht mehr erforderlich.

Bei Vorliegen von Symptomen verlängert sich die Absonderungsdauer entsprechend. Die Absonderung endet aber in jedem Fall – unabhängig davon, ob Symptome vorliegen oder nicht – spätestens nach Ablauf von zehn Tagen (also am elften Tag). Eine negative Testung ist auch zu diesem Zeitpunkt zur Beendigung der Absonderung nicht mehr erforderlich. (Quelle: Land RLP)

Es liegt also zum größten Teil in der Eigenverantwortung eines jeden selbst, entsprechend bewusst mit der Situation umzugehen und bei entsprechenden „Symptomen“ aufmerksam zu bleiben, um insbesondere vulnerable Gruppen weiterhin vor einer Ansteckung zu schützen.

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2 Kommentare

  1. Meine Güte, was für eine Panikmache? Mein Mann hat im März als mehrfach Geimpfter unsere erkrankten Enkel betreut, an einem Freitag, bis die Mama heim kam. Ich, als Ungeimpfte konnte nicht gut laufen , bin daheim geblieben. Mein Mann schniefte ab Sonntag. Also , trotz vielfacher Impfung kein Eigenschutz. Ich hatte in diesen Tagen keinen Kontakt, ausser zu meinem Ehemann. Ab Dienstag schniefte ich, angesteckt durch meinen Ehemann. Diese „Impfung“ bietet keinen Selbstschutz und keinen Fremdschutz. Diese Impfung ist Irrsinn.

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