TRIER. Am 30.6.2022 beginnt vor der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier der Strafprozess gegen den Angeklagten L., wie das Gericht mitteilt.
Die Staatsanwaltschaft Trier wirft L. vor, sich am 25.5.2018, gegen 18.20 Uhr, in Trier auf dem Bahnhofsvorplatz aufgehalten zu haben. Dort soll der Zeuge A. bei geöffneter Schiebetür auf der Ladefläche seines Werkstattwagens gesessen haben. Als der Angeklagte den Wagen den Zeugen passierte, soll er unvermittelt gerufen haben: „Das ganze deutsche Volk will mir in die Fresse schlagen!“ Dabei soll er mit voller Wucht und in Verletzungsabsicht mit der Faust in Richtung des Kopfes des Zeugen geschlagen haben. Dieser soll dem Schlag ausgewichen sein, indem er sich duckte, so dass der Angeklagte L. lediglich eine hinter dem Zeugen stehende Aluminiumleiter traf. Nach einem kurzen Gespräch soll der Angeklagte L. sich entfernt haben.
Darüber hinaus soll der Angeklagte L. sodann die Straße überquert haben und sich von hinten dem Zeugen L. genähert haben, der auf der Terrasse des „Café Monopol“ saß. Ohne jegliche Vorwarnung oder konkreten Anlass soll der Angeklagte L. dem Zeugen L. mit dem beschuhten Fuß in Verletzungsabsicht gegen den Kopf getreten haben. Durch den Tritt soll der Zeuge vom Stuhl gekippt und zu Boden gefallen sein, wo er einige Sekunden benommen liegen blieb. Als er wieder aufstand, soll der Angeklagte L. „Komm her, ich schlag dir in die Fresse!“ gerufen, die Fäuste geballt und erneut versucht haben, den Zeugen L. zu attackieren. Erst als eine unbekannte Person eingegriffen und den Angeklagten fixiert habe, soll dieser von dem Zeugen abgelassen haben.
Der Zeuge L. soll durch den Tritt eine Gehirnerschütterung sowie Prellungen und Hämatome im Gesicht erlitten haben. Er soll zur weiteren Untersuchung und medizinischen Versorgung mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus verbracht worden sein. Er soll mindestens bis Oktober 2018 unter Kopf- und Nackenschmerzen gelitten und sich deswegen in ärztlicher Behandlung befunden haben. Zudem soll er sich nach dem Angriff zweimal in psychologische Behandlung begeben haben. Die Verletzungen des Zeugen soll der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen haben.
Der Angeklagte soll unter einer chronischen paranoiden Schizophrenie mit akut produktiv-psychotischen Episoden leiden. Aus diesem Grund soll seine Einsichtsfähigkeit am vorgenannten Tattag aufgehoben gewesen sein. Aufgrund seiner Erkrankung sollen von dem Angeklagten weitere erhebliche rechtswidrige Taten, die zu erheblichen seelischen oder körperlichen Schäden oder einer erheblichen Gefährdung der Opfer führen oder schweren wirtschaftlichen Schaden anrichten können, zu erwarten sein.
















Ja, ja..,…bla bla…, da ist wieder einer psychisch krank.
Erfreulicherweise verfügt Deutschland ja über eine Armee von gut ausgebildeten
Therapeuten und Psychologen die ihren Namen tanzen können.
Die werden das schon regeln.
Von mir gibt es derweil, sollte ich in eine solche Situation kommen,
eine saftige Schelle und ein Küsschen…
Ich fass´es nicht . Macht hier jeder auf unzurechnungsfähig ?
Hätte die Polizei mal nach Zeugen gefragt wäre der Unbekannte Helfer nicht unbekannt geblieben. Der war nämlich ich in Person. Habe den Typen mit einem Stuhl von der Terrasse fixiert.
Super, danke für Ihr Eingreifen, obwohl ich weder Täter noch Opfer kenne. Gut, dass es noch Menschen gibt, die nicht wegschauen. Dieses Geschwafel von psychischen krank, macht mich auch krank. Hut ab gür ihren Mut. Bleiben Sie gesund und alles Gute