Trierer Altstadtfest: Die Polizei-Bilanz zum Samstag

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Foto: Screenshot Stadt Trier

TRIER. Seit Freitag, dem 10. Juni 2022, ist das Trierer Altstadtfest erstmals nach dreijähriger Corona-Vakanz wieder zurück. Nach einer positiven ersten Bilanz zum Auftakt des Fests (Lokalo berichtete) zieht die Polizei jetzt eine Bilanz des gestrigen Samstags.

Auch der zweite Veranstaltungstag mit der sich anschließenden Nacht verlief aus polizeilicher Sicht in der Gesamtbetrachtung ruhig. Es konnte ein gegenüber Freitag noch höheres Besucheraufkommen auf der Festmeile sowie in der gesamten Innenstadt verzeichnet werden. Die Atmosphäre war wieder fröhlich und friedlich. Nur ganz vereinzelt musste bei alkoholbedingten Aggressionsdelikten, die auch immer wieder zu kleineren Solidarisierungseffekten mit entsprechenden Personenansammlungen führten, klar und entschlossen eingeschritten werden. Hierbei wurden im Laufe der Nacht elf Personen mit Platzverweisen für den Veranstaltungsraum belegt. Weitere zwei Personen wurden zur Abwehr von Gefahren oder der Verhinderung von weiteren Straftaten vorübergehend in Gewahrsam genommen werden.

Insgesamt wurden bis in den frühen Morgen in unmittelbarem Zusammenhang mit der Veranstaltung 13 Straftaten registriert, was im Kontext der hohen Personenanzahl und -dichte in der Fußgängerzone und orientiert an den Erfahrungswerten an „normalen Wochenenden“ rein statistisch betrachtet einen sehr kleinen Zahlenwert darstellt, auch wenn jede Tat für die Geschädigten eine Negativerfahrung mit zum Teil individuell erheblichen Auswirkungen darstellt.

Das Spektrum der registrierten Straftaten reichte von Beleidigung und Sachbeschädigung bis hin zu Körperverletzungsdelikten. In einem Fall wurde nach derzeitigem Ermittlungsstand auch ein Messer eingesetzt. Hierbei wurde ein Heranwachsender verletzt und zur weiteren Behandlung ins Krankenhaus eingeliefert. Nach erster Auskunft der Mediziner erscheinen die Verletzungen nicht bedrohlich. Im Zuge von sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen konnte eine Person kontrolliert werden, die ein sog. Einhandmesser mit sich führte. Inwieweit diese Person mit der Tat im Zusammenhang steht bedarf weiterer Ermittlungen, auch kriminaltechnischer Art.

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