++ Trier: Amokfahrt-Prozess neigt sich dem Ende – Psychiatrisches Gutachten noch im Mai? ++

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Vor der Porta Nigra haben Menschen zum Gedenken an die Opfer einer Amokfahrt Kerzen aufgestellt. Foto: Oliver Dietze/dpa/Archivbild

TRIER. Im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier ist nach Aussage der Vorsitzenden Richterin Petra Schmitz ein Ende absehbar. «Im Juli könnte es in die Endphase gehen», sagte sie am Donnerstag am Landgericht Trier. Es würden nur noch wenige Zeugen gehört, dann könnte der psychiatrische Sachverständige sein Gutachten vorstellen. Dies sei auch schon beim nächsten Prozesstermin am 25. Mai möglich, falls es nicht noch weitere Anträge gebe, sagte sie.

Bei der Amokfahrt am 1. Dezember 2020 durch die Trierer Fußgängerzone waren fünf Menschen getötet worden, zahlreiche weitere wurden verletzt und traumatisiert. Als mutmaßlicher Täter steht seit dem 19. August 2021 ein 52-Jähriger vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fünffachen Mord und versuchten Mord in 18 weiteren Fällen vor: Er soll mit seinem Geländewagen in hohem Tempo durch die Fußgängerzone gerast sein und gezielt Menschen angefahren haben.

Im Prozess stehen dann noch die Plädoyers von Staatsanwaltschaft, Verteidigung und mehrerer Nebenkläger aus. Im Juni ist im Verfahren urlaubsbedingt auch eine längere Pause vorgesehen, sagte Schmitz. Weitere Termine sind am 31. Mai und voraussichtlich am 7. Juni.

Zum Prozessauftakt hatte der angeklagte Deutsche vor Gericht erklärt, er wolle keine Aussage machen. Bisher hat er seine Meinung nicht geändert und geschwiegen. Nach vorläufiger Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen leidet der Mann an einer Psychose.

Am Donnerstag wurde unter anderem noch ein Zeuge gehört, der am Tag der Amokfahrt als Verkäufer auf dem Hauptmarkt gearbeitet hatte. Er habe Schreie gehört und gesehen, wie ein Mann von der Haube des Autos rutschte.

Bereits zuvor hatten Dutzende Zeugen im Prozess von ihren traumatischen Erlebnissen erzählt. Viele hatten geschildert, wie der Mann gezielt auf seine Opfer zufuhr, Menschen traf, verletzte und tötete. Zudem berichteten sie, wie schwer das Erlebte sie bis heute belaste: Die Bilder kämen immer wieder zurück, sie erinnerten sich an die Schreie von damals.

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2 Kommentare

    • Wenn die Nationalität eines Täters bekannt ist, wird diese mittlerweile i.d.R. erwähnt.
      Wenn eine Nationalität nicht bekannt ist, kann darüber auch nicht berichtet werden.
      Für Leute mit eingeschränktem Horizont ist die Nationalität in diesem Fall wahlweise „Ausländer“ oder „Flüchtling“ basierend auf äußerlichen Merkmalen wie „südländisches Aussehen“ etc.

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