Bundespolizei Trier: 39-Jähriger nach Kontrolle vom Trierer Hauptbahnhof in die JVA

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Foto: Polizei RLP / Symbolbild

TRIER. Wie die Bundespolizei Trier mitteilt, wurde am vergangenen Freitagnachmittag, 6. Mai, gegen 15.35 Uhr ein 39-jähriger Franzose von der Fahndungsgruppe der Bundespolizei Trier am Hauptbahnhof Trier kontrolliert.

Der Mann führte dabei keine Identitätspapiere mit sich. Nach mündlichen Angaben zu seiner Person wurde eine Fahndungsnotierung der Staatsanwaltschaft Trier zur Festnahme wegen Diebstahls festgestellt. Da der haftbefreiende Betrag von 416 Euro nicht entrichtet werden konnte wurde der Mann noch am gleichen Tag, zur Verbüßung einer 52-tägigen Haftstrafe, der JVA Trier zugeführt.

3 Kommentare

  1. Genau mein Humor..
    Jemand kann 416.- nicht bezahlen. Wird eingesperrt.
    Kosten für einen Gefangenen pro Tag 109,38.- das sind bei 52 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe satte 5.687,76.- für den guten alten Steuerzahler.
    Hätte man dem Mann 5000.- in die Hand gedrückt und die 416.- gezahlt hätte das dem Steuerzahler noch 221,76.- gespart und dem Mann im Idealfall eine deutlich höhere Chance gegeben sein Leben wieder in den Griff zu bekommen.
    Aber nuja Beamtenmathematik geht vermutlich anders.. Hatten damals in der Schule nur die „Bauernmathematik“ gelernt.

  2. Na ihr superschlauen Zeitgenossen/-innen, die Kosten für die JVA und das Personal sind eh da, ob der Zahlungspflichtige nun einsitzt oder nicht. Jetzt hat er 52 Tage Zeit, um über sin Leben nachzudenken.

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