Amokfahrt von Trier: Kfz-Gutachter sagt zur tödlichen Geschwindigkeit aus

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Foto: dpa

TRIER. Im Prozess um die tödliche Amokfahrt in Trier wird heute ein Kfz-Sachverständiger mit seinem Gutachten zum Tatauto erwartet. Dabei gehe es auch darum, wie schnell der Geländewagen am 1. Dezember 2020 durch die Fußgängerzone unterwegs war, teilte das Landgericht Trier mit.

Nach früheren Angaben der Polizei soll der mutmaßliche Täter teils mehr als 80 Stundenkilometer schnell gefahren sein. Bei der Amokfahrt waren fünf Menschen getötet worden. Zahlreiche weitere wurden verletzt und traumatisiert.

Als mutmaßlicher Täter steht seit dem 19. August 2021 ein 52-Jähriger vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm fünffachen Mord und versuchten Mord in 18 weiteren Fällen vor. Er soll mit seinem PS-starken Sportgeländewagen in hohem Tempo durch die City gerast sein und gezielt Menschen angefahren haben.

Zum Prozessauftakt hatte der angeklagte Deutsche vor Gericht erklärt, er wolle keine Aussage machen. Bisher hat er seine Meinung nicht geändert und geschwiegen. Nach vorläufiger Einschätzung eines psychiatrischen Sachverständigen leidet der Mann an einer Psychose. Der Prozess ist derzeit bis zum 26. April terminiert. Es sollen aber noch Zusatztermine komme, hieß es.

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3 Kommentare

  1. Ist das ehrlich so einfach hier in Deutschland? Ich sage einfach nichts und schwupp leide ich an einer Psychose und bin für nichts mehr verantwortlich ?
    Wie die Politik ,so das Volk …….

    • Psychose ist einfach ein Überbegriff für eine (schwere) psychische Störung.
      Das ist als würde man Covid19 eine Infektionskrankheit nennen.
      Und … Kein Mensch bei klarem Verstand fährt mit einem SUV in Menschenmengen um Leute zu verletzen!
      Ob die Psychose eine Auswirkung auf die Strafhöhe hat steht dahin.

      Kurz gesagt: in diesem Fall heisst „er hat eine Psychose“ nichts anderes als „der hat einen an der Klatsche“.

  2. Ja ist so einfach als Beschuldigter kann man die Aussage verweigern , wenn man sich nicht einlässt kann einem auch nichts widerlegt werden das ist von Vorteil wenn die Beweislage nicht eindeutig ist.
    Hier hilft es aber nicht groß da die Schuld klar ist es geht nur um Gefängnis oder psychiatrische auf ewig

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