
TRIER. Am Wochenende wurden durch das Gesundheitsamt Trier-Saarburg 738 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus mittels Meldesoftware übermittelt – 415 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 323 aus der Stadt Trier. Das sind 45 mehr als am vergangenen Wochenende.
Dem Gesundheitsamt wurde ein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung gemeldet, ein über-50-jähriger Patient aus dem Landkreis. Damit sind bisher insgesamt 191 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstorben, 134 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 57 aus der Stadt Trier.
AKTUELLE HOSPITALISIERUNGS-INZIDENZ RHEINLAND-PFALZ (27.03.2022):
8,32 (Vortag: 8,32)
Die Inzidenzen in der Stadt Trier und Trier-Saarburg am 27.03.2022
Stadt Trier | Landkreis Trier-Saarburg | |
7-Tage-Inzidenz | 1530,6 ↑ | 1592,3 ↑ |
Die Inzidenzen dürften in Wirklichkeit noch wesentlich höher liegen. Gründe sind die hohe Dunkelziffer und der fehlende Eingang der positiven Schnelltestergebnisse ohne PCR-Verifizierung in die statistische Auswertung.
69 Patientinnen und Patienten aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes werden zurzeit stationär behandelt, davon sechs intensivmedizinisch.
Die Zahl der aktuell Infizierten beläuft sich auf der Basis der erfassten Fälle auf 6363. Die Zahl der infizierten Personen verteilt sich wie folgt: 2794 in der Stadt Trier und 3569 aus dem Landkreis.
Positiv erfasste Personen erhalten SMS mit Link vom Gesundheitsamt
An alle am Vortag erfassten positiv getesteten Personen wird künftig eine SMS versendet, sofern bei der Testung eine Mobilnummer hinterlegt wurde. In der SMS findet sich ein Link, der zu einem Meldeformular des Gesundheitsamtes führt. Es wird darum gebeten, dieses Formular auszufüllen und zurückzusenden, da dies die Datenerhebung im Gesundheitsamt deutlich erleichtert. Personen, die eine Festnetznummer hinterlegt haben, erhalten eine Befundübermittlung mittels einer automatisierten Ansage inklusive Hinweisen zur Quarantänepflicht.
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass ein Genesenennachweis infolge einer Infektion mit SARS-CoV-2 nicht mehr vom Gesundheitsamt ausgestellt wird. Hierzu wird an Apotheken und Hausärzte verwiesen.