++ Aktuell am Sonntag: Corona-Zahlen Stadt Trier und Landkreis Trier-Saarburg ++

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Foto: dpa

TRIER. Am Wochenende wurden durch das Gesundheitsamt Trier-Saarburg 829 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus mittels Meldesoftware übermittelt – 448 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 381 aus der Stadt Trier. Das sind 126 mehr als am vergangenen Wochenende.

Dem Gesundheitsamt wurden drei Todesfälle im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung gemeldet, eine über-70-jährige und eine über 80-jährige Patientin aus dem Landkreis sowie eine über 90-jährige Patientin aus der Stadt Trier. Damit sind bisher insgesamt 186 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung verstorben, 129 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 57 aus der Stadt Trier.

Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz (LUA) gibt den Wert der landesweiten Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz heute mit 6,55 an.

Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen wird vom LUA heute wie folgt angegeben:

Stadt Trier: 1.183,5
Landkreis Trier-Saarburg: 1.077

29 Patientinnen und Patienten aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes werden aktuell stationär behandelt, drei hiervon intensivmedizinisch. Die meisten Fälle werden als „Nebenbefund“ bei der Einweisung in ein Krankenhaus festgestellt.

Die Zahl der aktuell Infizierten ist wieder gestiegen und beläuft sich auf der Basis der erfassten Fälle auf 4903 – drei mehr als am Freitag. Die Zahl der infizierten Personen verteilt sich wie folgt: 2066 in der Stadt Trier und 2837 aus dem Landkreis.

Positiv erfasste Personen erhalten SMS mit Link vom Gesundheitsamt
An alle am Vortag erfassten positiv getesteten Personen wird künftig eine SMS versendet, sofern bei der Testung eine Mobilnummer hinterlegt wurde. In der SMS findet sich ein Link, der zu einem Meldeformular des Gesundheitsamtes führt. Es wird darum gebeten, dieses Formular auszufüllen und zurückzusenden, da dies die Datenerhebung im Gesundheitsamt deutlich erleichtert. Personen, die eine Festnetznummer hinterlegt haben, erhalten eine Befundübermittlung mittels einer automatisierten Ansage inklusive Hinweisen zur Quarantänepflicht.

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1 Kommentar

  1. Das Kennzeichen von Recht in unserem Sinne ist, dass es überall und immer und für alle gleich gilt.
    Wenn bei Demos gegen Coronamassnahmen mit dem Abstandsholz gemessen wird und friedliche Demonstranten kriminalisiert werden während bei Ukrainedemos alles erlaubt ist, dann stimmt zum einen etwas nicht und zum anderen zeigt dies, dass die Massnahmen gegen die Coronamassnahmendemos von Anfang an nur politisch waren.
    Jeder möge sich selber ein Bild machen.
    https://www.google.com/search?q=ukraine+demo&client=firefox-b-d&channel=trow5&source=lnms&tbm=isch&sa=X&ved=2ahUKEwiFne2JzLP2AhUyMewKHYnrAG4Q_AUoAnoECAEQBA&biw=2144&bih=1057&dpr=0.9#imgrc=A3LIx3mssiMBOM
    denn dann läuft auch bei uns etwas ganz gewaltig schief.

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