Strafverfolgung durch Abfrage von Handydaten: Über zwölf Tausend Funkzellenabfragen

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Foto: dpa

SAARBRÜCKEN. Die Polizei des Saarlandes hat im vergangenen Jahr durch die Auswertung von Handydaten wichtige Erkenntnisse für die Strafverfolgung gewinnen können.

Grundlage für diese Ermittlungsmethode seien 438 Strafverfahren im Saarland gewesen, für die die Handydaten-Erhebung durch die Staatsanwaltschaft veranlasst wurde, teilte das saarländische Innenministerium am Mittwoch mit.

Bei der nicht-individualisierten Funkzellenabfrage werden Bewegungsdaten von Handynutzerinnen und -nutzern erfasst, die sich zu einer bestimmten Zeit in einer Funkzelle befunden haben. «Unsere Polizei hat mit diesem wichtigen Ermittlungsinstrument u.a. auch bei den serien- und bandenmäßigen Fahrzeugdiebstählen wie beispielsweise der Serie von Wohnwagendiebstählen im Saarland, die viele Bürgerinnen und Bürger monatelang beunruhigt hatte, bedeutsame Erkenntnisse gewinnen können», so Innenminister Klaus Bouillon (CDU).

12 464 Funkzellenabfragen seien im Jahr 2021 insgesamt vorgenommen worden. Die jeweiligen Erhebungszeiträume einer solchen Datenabfrage betrafen dabei zum Teil nur wenige Minuten, im Einzelfall erstreckten sie sich aber auch über einige Tage, hieß es.

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