Nach Aktion OutInChurch: Bistum Trier setzt arbeitsrechtliche Sanktionen aus

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Foto: Henning Kaiser/dpa/Illustration

TRIER. Keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen für kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Eingehen einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat im Bistum Trier: Dazu haben sich Bischof Dr. Stephan Ackermann und Generalvikar Ulrich Graf von Plettenberg verpflichtet, wie das Bistum mitteilt. In einem Brief an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bistums teilte von Plettenberg am 17. Februar mit, die Anwendung der entsprechenden Regeln der kirchlichen Grundordnung werde in Rücksprache und Übereinstimmung mit dem Bischof ausgesetzt, bis eine neue Grundordnung in Kraft trete. Arbeitsrechtliche Sanktionen im Zusammenhang mit der persönlichen Lebensführung halte er nicht für angemessen. Seine Vorgänger und er hätten dies in der Vergangenheit bereits durch „Einzelfallbetrachtungen“ so gehandhabt und es habe keine Entlassungen aus diesen Gründen aus dem Bistumsdienst gegeben.

Mit der Selbstverpflichtung geht von Plettenberg nun einen Schritt weiter: Kündigungen wegen jener unter Artikel 5, Absatz 2, Ziffer 2, c und d in der Grundordnung genannten „Verstöße gegen Loyalitätsobliegenheiten“ sind damit ausgeschlossen. Das gilt auch für die pastoralen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie jene mit einer kirchlichen Lehrbeauftragung. Er wolle auf diese Weise einen Beitrag dazu leisten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kirche als einen Angst-freien Raum erlebten, und die Gewissheit hätten, dass ihre Lehrerlaubnis und ihr Arbeitsplatz nicht von ihrer sexuellen Orientierung und ihrem privaten Beziehungsstatus abhingen, so der Trierer Generalvikar. Gleichzeitig ermutige er alle anderen kirchlichen Rechts- und Anstellungsträger im Bistum Trier, ähnliche Selbstverpflichtungen einzugehen.

Am 14. Februar hatten sich elf Generalvikare deutscher Bistümer unter Federführung Triers in einem Brief an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, gewandt. Darin sprachen sie sich für eine Änderung des kirchlichen Arbeitsrechts aus. Künftig solle in der Grundordnung auf alle Bezüge auf die persönliche Lebensführung verzichtet werden. Anlass dafür waren laut den Unterzeichnern die Initiative „#OutInChurch“, bei der sich queere kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geoutet hatten, sowie die Beratungsergebnisse der jüngsten Vollversammlung des Synodalen Wegs.

Den Brief im Wortlaut gibt es auf den Seiten des Bistums Triers unter https://t1p.de/Bistum-TR-queer.

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2 Kommentare

  1. Das ist ja das mindeste dass bei der Kirche beschäftigte mit dem deutschen Arbeitsrecht gleichgesetzt werden, diese Sonderbehandlung muss aufhören

  2. Soll man jetzt Dankbar sein das Kirchlichenarbeitnehmer
    dem deutschen Arbeitsrecht gleichgesetzt werden ?

    In der freien Wirtschaft ist dies selbstverständlich bzw. undenkbar.
    Aber der Klerus darf ja, in diesem Lande, hegen und walten wie er möchte.

    Dies ist schon lange überfällig.
    Es wird Zeit das dies Sonderrechte bzw. Sonderregeln mal aufhören

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