++ AKTUELL: Bund und Länder kündigen Lockerungen an – Was sich jetzt wann ändern soll! ++

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Foto: Bundeskanzler Scholz beim der PK zum Bund-Länder-Treff. Foto: dpa

BERLIN. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat weitreichende Öffnungsschritte in der Corona-Pandemie angekündigt. „Wir können zuversichtlicher nach vorne schauen, als wir das in den letzten Wochen konnten“, sagte Scholz am Mittwoch in Berlin nach Beratungen von Bund und Ländern.

Er sprach von einem „ganz besonderen Tag“ in der Pandemie. Deutschland sei im Vergleich zu Nachbarländern besser durch die Omikron-Welle gekommen. Der Scheitelpunkt sei mittlerweile wohl erreicht.

Mit den Maßnahmen von Bund und Ländern sei erreicht worden, dass Gesundheit und Leben geschützt worden seien und ein Lockdown verhindert werden konnte. Die Pandemie sei aber noch nicht vorbei, sagte der Kanzler. Man dürfe bei allem Optimismus nicht unvorsichtig werden.

Für die Länder kündigte die Regierende Bürgermeisterin Berlins, Franziska Giffey, einen „Dreisprung“, also Lockerungen in drei Stufen an.

Erster Schritt (schnelle Umsetzung in den Ländern erwartet)

  • private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl
  • Im Einzelhandel soll deutschlandweit 2G aufgeboben werden, es soll nur noch die Maskenpflicht gelten.

Zweiter Schritt ab 4. März:

  • In Gastronomie und Hotellerie soll ab dann wieder die 3G-Regel gelten, damit können auch Ungeimpfte mit einem negativen tagesaktuellen Schnelltest wieder anwesend sein.
  • Fußballspiele und andere Großveranstaltungen wieder mit deutlich mehr Zuschauern (bis 25000 im Freien/bis 6000 in Hallen) möglich
  • Ab dem 4. März sollen Genesene und Geimpfte mit einem tagesaktuellen Test wieder Clubs und Diskotheken besuchen können (2G plus). Bei einer dritten Impfung entfällt die Testpflicht

Dritter Schritt ab 20. März:

Entfallen von allen tiefgreifenden Schutzmaßnahmen, wenn die Lage in den Krankenhäusern dies zulässt. Bleiben wird wohl die Maskenpflicht beim Einkaufen,  öffentlichen geschlossenen Räumen, ÖPNV und Schulen.

Ab dem 20. März fallen also zahlreiche Maßnahmen wie Maskenpflicht, Zugangsbeschränkungen zu Veranstaltungen, Gastronomie oder Verkehrsmitteln und auch das Vorzeigen von Impf- Genesenen- oder Testnachweisen weg.

Auch eine Höchstgrenze bei Zuschauern oder Obergrenzen für private Treffen, egal ob geimpft oder nicht geimpft, sollen ab diesem Datum wegfallen.

Arbeitgeber sollen demnach ab dem 20. März auch nicht mehr verpflichtet sein, ihren Beschäftigten wenn möglich die Arbeit daheim zu erlauben. Wenn die Pandemieentwicklung dies zulasse, soll die Homeoffice-Pflicht ab dem 20. März entfallen.

Impfpflicht

Am Ziel einer verpflichtenden Corona-Impfung hält der Bundeskanzler fest. Trotz der für den Frühling vorgesehenen Lockerungen dürfe nicht vergessen werden, dass es auch wieder einen Herbst und einen Winter geben werde, mahnte Scholz. Deshalb bleibe es richtig, die Gesetzgebung für eine allgemeine Impfpflicht vorzubereiten. „Sie wird genau dann notwendig sein, wenn das Wetter wieder kälter wird.“ Zuletzt war der Gesetzgebungsprozess im Bundestag ins Stocken geraten.

 

 

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