
TRIER. Am heutigen Dienstag wurden durch das Gesundheitsamt Trier-Saarburg 694 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus mittels Meldesoftware übermittelt – 397 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 297 aus der Stadt Trier. Das sind 43 mehr als Dienstag vergangener Woche.
AKTUELLE HOSPITALISIERUNGS-INZIDENZ RHEINLAND-PFALZ (15.02.2022):
5,27 (Vortag:5,10)
Die Inzidenzen in der Stadt Trier und Trier Saarburg am 15.02.2022
Stadt Trier | Landkreis Trier-Saarburg | |
7-Tage-Inzidenz | 1281,2 ↑ | 1312,0 ↑ |
Inzidenz bei Grundschulkindern weiterhin sehr hoch
64 Patientinnen und Patienten aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes werden aktuell stationär behandelt, niemand hiervon muss intensivmedizinisch betreut werden. Die meisten Fälle werden als „Nebenbefund“ bei der Einweisung in ein Krankenhaus festgestellt.
Die Zahl der aktuell Infizierten ist wieder gestiegen und beläuft sich auf der Basis der erfassten Fälle auf 4746 – 420 mehr als gestern. Die Zahl der infizierten Personen verteilt sich wie folgt: 2131 in der Stadt Trier und 2615 aus dem Landkreis.
Ungebrochen ist in der letzten Schulwoche vor den Winterferien die Infektionswelle in Kitas und Schulen. Auch heute wurden aus 18 Kindertagesstätten, 12 Grundschulen und 19 weiterführenden Schulen neue Infektionsfälle gemeldet. Die 7-Tage-Inzidenz liegt bei Kindern im Grundschulalter (6 bis 10 Jahre) nach Angaben des Gesundheitsamtes bei über 4.100 im Landkreis (3500 in der Stadt Trier).
Positiv erfasste Personen erhalten SMS mit Link vom Gesundheitsamt
An alle am Vortag erfassten positiv getesteten Personen wird künftig eine SMS versendet, sofern bei der Testung eine Mobilnummer hinterlegt wurde. In der SMS findet sich ein Link, der zu einem Meldeformular des Gesundheitsamtes führt. Es wird darum gebeten, dieses Formular auszufüllen und zurückzusenden, da dies die Datenerhebung im Gesundheitsamt deutlich erleichtert.
Personen, die eine Festnetznummer hinterlegt haben, erhalten eine Befundübermittlung mittels einer automatisierten Ansage inklusive Hinweisen zur Quarantänepflicht.