++ Komplize packt aus! Grausige Details: Wurde Polizistin in Falle gelockt? ++

0
Der mutmaßliche Haupttäter Andreas S. Foto: Polizei

KUSEL. Die Ermittlungen im schrecklichen Polizisten-Doppelmord von Kusel laufen auf Hochtouren. Vieles ist noch unklar, doch sicher scheint, dass Haupttäter Andreas S. (38) und sein Gehilfe Florian V. (32) mit dem Mord an der Polizeianwärterin Yasmin B. und ihrem Kollegen Alexander K. bei einer Verkehrskontrolle Jagdwilderei vertuschen wollten.

Nun belastet V. den Wildhandelbetreiber Andreas S. schwer, wie der „Focus“ berichtet: Demnach soll er die angehende Polizistin gezielt in eine Falle gelockt haben! Als die Polizisten am 31.1., gegen 4.20 Uhr, auf den weißen Kastenwagen der Wilderer aufmerksam wurden, auf dessen Ladefläche sichtlich mehrere tote Tiere lagen, wollte Yasmin B. den Jagdschein von S. sehen. Dieser behauptete wahrheitswidrig, das Dokument befinde sich in seinem Fahrzeug und ging, vorgeblich um den Jagdschein zu holen.

Doch statt des Jagdscheins holte S. eine Schrotflinte aus dem Auto, mit der er der jungen Frau kaltblütig in den Kopf schoss. Daraufhin eröffnete er mit einem zweiten Gewehr das Feuer auf Alexander K. Wie die Ermittlungen ergaben und Einschusslöcher an dem Kastenwagen belegen, versuchte der Oberkommissar verzweifelt sich zu wehren: Er schoss das Magazin seiner Dienstpistole leer – vergeblich!

Andreas S. drohte Florian V. laut dessen Aussage daraufhin, ihn ebenfalls zu erschießen, falls er den verlorenen Ausweis von S. nicht finde. Obwohl dies nicht gelang, rasten die beiden davon und begannen, die gewilderten Tiere in ihrer Wurstküche zu verarbeiten – während die polizeiliche Fahndung bereits lief!

Vorheriger ArtikelNach Kühnert-Tweet! „Spaziergängerin“ nicht mehr im -Wahlkampf-Team von Minister Hans
Nächster Artikel++ Nach Amokandrohungen an Konzer Schulen: Polizei vor Ort – Verursacherin meldete sich ++

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.