Schwerstkranker aus Ramstein klagte: Gericht sieht kein Anrecht auf todbringendes Medikament

0
Foto: dpa

MÜNSTER/RAMSTEIN. Schwerkranke Patienten mit Sterbewunsch haben nach einem Urteil kein Anrecht auf ein todbringendes Medikament.

Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen am Mittwoch entschieden und damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.

Bereits in der Vorinstanz wurden die Klagen von Schwerkranken, darunter auch ein schwerstkranker Mann aus Ramstein-Miesenbach in Rheinland-Pfalz, und zwei weitere aus Niedersachsen und Baden-Württemberg abgewiesen.

Sie fordern vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit Sitz in Bonn die Erlaubnis zum Kauf des Betäubungsmittels Natrium-Pentobarbital, um sich selbst zu töten.

Das OVG ließ Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu. Der Anwalt der Kläger hatte bereits vor der mündlichen Verhandlung angekündigt, den Rechtsweg ausschöpfen zu wollen (Az.: 9 A 146/21, 9 A 147/21 und 9 A 148/21).

Laut Betäubungsmittelgesetz ist nach Überzeugung des OVG keine Erlaubnis möglich. Der Gesetzgeber habe hier nicht die Nutzung eines Betäubungsmittels zur Selbsttötung gemeint, sondern nur zur Heilung von Krankheiten oder Beschwerden.

Vorheriger ArtikelPolizistenmord: Mehr als ein Dutzend Schusswaffen gefunden – Ermittler prüfen Waffenarsenal
Nächster Artikel+++ Aktuell: Überblick Corona-Zahlen in der Region – die Lage in unseren Landkreisen +++

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.