Urteil: Corona verhinderte Hochzeitsfeier – Caterer muss Geld zurückzahlen

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Ein Brautpaar schneidet während der Hochzeitsfeier die Hochzeitstorte an. Foto: Silas Stein/dpa/Illustration

Kann eine Hochzeitsfeier wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant stattfinden, darf das Brautpaar von einem vor Ausbruch der Pandemie geschlossenen Catering-Vertrag zurücktreten. Der Caterer müsse dann die Anzahlung zurückgeben, teilte das Landgericht Frankenthal am Donnerstag mit (Az. 8O198/21).

In dem Fall plante ein Paar aus dem Rhein-Pfalz-Kreis im Mai 2020 eine Hochzeitsfeier mit etwa 100 Gästen in einem historischen Mühlenanwesen. Es schloss dazu mit einem Caterer Anfang 2020 einen Vertrag und überwies mehr als 6000 Euro. Wegen der Corona-Auflagen einigte man sich auf eine Verlegung ins Jahr 2021 – doch auch dann war keine Feier möglich. Das Paar begrub die Pläne und bestand auf Rücküberweisung der Anzahlung. Dies verweigerte der Caterer – das Risiko der Pandemie könne nicht von ihm allein getragen werden.

Die Justiz in der Pfalz habe der Klage des Ehepaars im Dezember 2021 stattgegeben, teilte das Landgericht jetzt mit. Die Pandemie und deren Folgen seien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unabsehbar gewesen. Es sei unausgesprochen Grundlage des Vertrags gewesen, dass die Feier in der Mühle rechtskonform und ohne Gesundheitsrisiko durchgeführt werden könne. Hätte das Paar gewusst, dass dies wegen der Auflagen monatelang unmöglich sei, hätte es den Vertrag nicht geschlossen. Das Paar müsse weder draußen feiern, noch weiter warten.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Caterer kann Berufung zum Pfälzischen Oberlandesgericht Zweibrücken einlegen.

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