„Gutes Signal“: IHKs begrüßen Wegfall der Testpflicht für Frischgeimpfte in RLP

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Foto: dpa/Symbolbild

KOBLENZ/LUDWIGSHAFEN/MAINZ/TRIER. Seit dem heutigen Freitag, 14.1., sind in Rheinland-Pfalz unter anderem frisch Geimpfte von der Testpflicht im Rahmen der 2G-Plus-Regelung befreit und damit den Geboosterten gleichgestellt. Dadurch vergrößert sich für Gastronomie, Hotels, Fitnessstudios und weitere Dienstleister in Rheinland-Pfalz der mögliche Kundenkreis um etwa 250.000 Personen, die nun ohne zusätzlichen Test Restaurant, Kino oder Fitnessstudio besuchen können, wie die IHKs mitteilen (Hochrechnung der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz auf Basis von Daten des Robert Koch-Instituts).

„Diese Erleichterung ist aktuell ein gutes Signal, darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass betroffenen Unternehmen in der weiterhin andauernden Pandemiebekämpfung sehr viel abverlangt wird. Die Auswirkungen von 2G-Plus bleiben beträchtlich“, sagt Arne Rössel Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz.

Die Vielzahl der geltenden Zugangs- und Hygieneregeln bleibt weiterhin hoch: 3G-Regel am Arbeitsplatz, 2G für Kunden im Außenbereich, 2G-Plus für Kunden im Innenbereich und Hygienekonzepte. „Die tagtägliche Regelkonformität wird angesichts der Regel-Vielfalt zur Mammut-Aufgabe und verursacht einen betrieblichen Mehraufwand, der wirtschaftliche Existenzen bedroht. Dass die Neuregelungen ohne weitere Differenzierung branchenübergreifend gelten, hebt sich diesmal daher positiv hervor“, so Rössel. Nach gut zwei Jahren Pandemiebekämpfung mit regelmäßig wechselnden Verordnungen ist das Entfallen der Testpflicht für frisch Geimpfte und Genesene ein gutes Signal, ebenso wie die Verlängerung der Überbrückungshilfen. „Die Unternehmerinnen und Unternehmer sehnen sich nach einer Perspektive, die in den nächsten Wochen geschaffen werden muss. Gerne führen wir hierzu den Dialog mit der Landesregierung fort,“ so Rössel.

Die vier Industrie- und Handelskammern in Rheinland-Pfalz vertreten rund 250.000 Mitgliedsunternehmen.

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