Paukenschlag an der Saar: Gericht erklärt AfD-Liste für Landtagswahl für ungültig

Paukenschlag an der Saar: Die AfD muss ihre Wahlkreisliste für die Landtagswahl nach einem Urteil zurückziehen. Das könnte herbe Folgen für den Wiedereinzug der Partei in den Landtag haben.

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Foto: dpa

SAARBRÜCKEN. Die AfD Saarland darf mit ihrer aufgestellten Kandidatenliste im Wahlkreis Saarbrücken zur Landtagswahl am 27. März nicht antreten: Sie müsse den beim Kreiswahlleiter eingereichten Kreiswahlvorschlag zurücknehmen, teilte das Landgericht Saarbrücken am Donnerstag die Entscheidung der 16. Zivilkammer mit.

Damit gaben die Richter dem Antrag auf einstweilige Verfügung unter anderem des früheren AfD-Landesvorsitzenden Josef Dörr statt.

Da der Landesvorstand der AfD nach einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Saarbrücken von Mitte Dezember nicht wirksam im Amt sei, seien auch «alle Maßnahmen, die der jetzige Vorstand vorgenommen hat, ihrerseits unwirksam», teilte das Gericht mit. Dazu gehöre auch die Einladung zur Wahlversammlung am 27. November sowie die auf der Versammlung getroffenen Beschlüsse und Wahlen.

Es gebe noch einen zweiten Grund, warum die Kreiswahlvorschlagsliste ungültig sei: Die Wahlversammlung war nach Ansicht der Kammer nicht ordnungsgemäß besetzt, da neun Mitglieder bei der Abstimmung mitgestimmt hätten, die nicht ordnungsgemäß aufgenommen worden seien. Dies sei auch relevant für das Abstimmungsergebnis, da zwischen den beiden Kandidaten für den Listenplatz 1 nur eine Differenz von gerade einmal zwei Stimmen gelegen habe, teilte das Gericht mit.

Der Landesvorsitzende der AfD Saarland, Christian Wirth, sagte nach der Entscheidung, er werde Berufung einlegen. Eine neue Liste könne man nicht aufstellen, da die Fristen dafür nicht reichten. Die Parteien müssen ihren Wahlkreis- und Landeslisten bis spätestens 20. Januar einreichen. «Wir haben unsere Vorschläge schon eingereicht.»

Wirth sagte, ohne «Saarbrücker Liste» müsste die Partei um ihren Wiedereinzug in den Landtag bangen. Zudem könne es sein, dass man mit weniger als drei Abgeordneten einzöge und somit den Fraktionsstatus verliere. «Das wäre im Jahr ein Verlust von 400.000 Euro.» Bei der Landtagswahl im März 2017 hatte die AfD im Saarland 6,2 Prozent der Stimmen bekommen und war mit drei Abgeordneten erstmals in den Saar-Landtag eingezogen.

Auch gegen das Urteil des Landgerichts von Mitte Dezember hatte Wirth Rechtsmittel eingelegt. Er ging davon aus, dass es vor der Landtagswahl in dieser Sache keine rechtskräftige Entscheidung geben werde. Das Gericht hatte die Wahl des Landesvorstands vom Oktober 2020 gekippt. Begründung: An der Wahl hätten auch mindestens 13 Mitglieder teilgenommen, die mit ihren Mitgliedsbeiträgen säumig und somit nicht stimmberechtigt gewesen seien. Auch fast alle anderen Beschlüsse seien unwirksam, hieß es im Urteil.

Nach Angaben der Landeswahlleitung kann bei der Landtagswahl in einem Wahlkreis eine Partei nur mit Kreiswahlvorschlag gewählt werden. Ein Kreiswahlvorschlag sei die Vo

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