Veränderungen im Bistum Trier: Pfarreifusionen und Pastorale Räume gestartet

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Foto: Werner Baum/dpa

TRIER/SAARBRÜCKEN/KOBLENZ. Im Bistum Trier sind zum Start des neuen Jahres auch die ersten Pfarrei-Fusionen und die Einrichtung von Pastoralen Räumen in Kraft getreten.

Die ersten dieser Veränderungen sind am 1. Januar 2022 gestartet: Zum einen werden 15 von insgesamt 35 Pastoralen Räumen bistumsweit errichtet, die anderen 20 folgen im Januar 2023. In diesen sollen die weiterhin eigenständigen Pfarreien enger vernetzt zusammenarbeiten. Zum anderen fusionieren auch 35 der sowieso schon eng kooperierenden Pfarreiengemeinschaften zu je einer neuen Pfarrei.

Ursprünglich hatte das Bistum 35 Pfarreien der Zukunft geplant, jedoch vor allem mit der Gremienstruktur und der Pfarreileitung durch ein Team kirchenrechtliche Grenzen erreicht. Rom äußerte Bedenken und mahnte Änderungen an, sodass Bischof Ackermann im Februar 2021 ein verändertes Vorgehen für die Reform der Pfarreien auf der Grundlage der Synodenbeschlüsse vorstellte (Link zum Schreiben).

In den Jahren 2022 bis 2026 sollen die bisher in 172 Pfarreiengemeinschaften zusammengeschlossenen Pfarreien je zu einer Pfarrei fusionieren. Wenn in einer Pfarreiengemeinschaft beispielsweise vier bisher eigenständige Pfarreien (und ihre  jeweiligen Kirchengemeinden als Rechtsträger) fusionieren, werden sie danach juristisch und vermögensrechtlich eine Person. Und wo es vorher parallel vier Pfarrgemeinderäte und vier Verwaltungsräte gab, wird es in der neuen Pfarrei nur noch zwei Gremien geben, einen Pfarrgemeinderat und einen Verwaltungsrat – Aufgaben und Strukturen bleiben also gleich. Jedoch trägt dies den schwindenden ehrenamtlichen Ressourcen vor Ort Rechnung und ermöglich dem Pfarrer und den pastoralen Mitarbeitenden eine stabile Begleitung der Gremien. Ergänzt werden die Räte durch lokale Teams etwa auf der Ebene der bisherigen Pfarreien. (Link zur Handreichung) Für die Gläubigen ändert sich spürbar nichts: Seelsorgeangebote und das Personal – von Priestern, Diakonen, Pastoral- und Gemeindereferentinnen und -referenten, Pfarrsekretärinnen, Küstern, Organisten, Reinigungskräften und Anlagenpflegern – bleiben gleich.

Die Pfarreien wiederum schließen sich in 35 „Pastoralen Räumen“ zusammen (auf dem räumlichen Gebiet der ursprünglich geplanten Pfarreien der Zukunft). Diese werden als gut vernetzte, kooperierende Zusammenschlüsse von Pfarreien und Kirchengemeinden verstanden; sie lösen die bisherige mittlere Ebene der Dekanate ab. In ihnen werden 35 Leitungsteams eingesetzt, bestehend aus je drei Personen (einem Dekan und zwei Frauen oder Männern, die alle jeweils eigene Aufgabendurch eine Delegation vom Bischof haben). Inhaltlich sollen sie die Arbeit der Pfarreien vernetzen und die diakonische und missionarische Ausrichtung fördern. Sie werden schon existierende Orte von Kirche begleiten und neue Initiativen ermutigen. Im Lauf der Zeit sollen sie bei der Personalplanung der Pfarreien beteiligt sein und Kooperationen mit der Caritas und anderen Partnern anregen und ausbauen. Im Pastoralen Raum wird Mitbestimmung gewährleistet durch den Rat (aus Delegierten der fusionierten Pfarreien und aus der Synodalversammlung), die Synodalversammlung (pastorale Mitarbeitende, Vertreter/innen aus Pfarrgemeinderäten und Verwaltungsräten und Delegierte von „Orten von Kirche“ – also Gruppen und Initiativen etc.), und den Kirchengemeindeverband (verwaltet Mittel des Bistums für Seelsorgeaufgaben und Verwaltung im Pastoralen Raum, soll die Trägerschaft der Angestellten in den Kirchengemeinden in Verbindung mit den örtlichen Verantwortlichen übernehmen).

 

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