Mehr Strom aus Sonnenenergie: Kabinett erweitert Flächen für Solaranlagen

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Foto: dpa

MAINZ. Mit der Freigabe weiterer Flächen für Photovoltaik-Anlagen will die Landesregierung die Stromerzeugung aus Sonnenenergie vorantreiben.

Das Kabinett beschloss am Dienstag, die Verordnung aus dem Jahr 2018, wonach PV-Anlagen auch auf Grünland wie Wiesen und Weiden errichtet werden können, zu erweitern und unbefristet zu verlängern.

„Solaranlagen auf Freiflächen sind in Rheinland-Pfalz die kosteneffizienteste Möglichkeit, erneuerbare Energie zu erzeugen“, erklärte die Staatssekretärin im Klimaschutzministerium, Katrin Eder (Grüne), die an diesem Mittwoch als neue Ministerin und Nachfolgerin der bisherigen Ressortchefin Anne Spiegel (Grüne) vereidigt werden soll. „Bei unserem Ziel, 2030 den Strombedarf zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen zu decken, spielen PV-Freiflächenanlagen daher eine entscheidende Rolle.“

Bisher gab es für die Photovoltaik-Nutzung auf Grünlandflächen mit Blick auf die landwirtschaftliche Nutzung und auf den Artenschutz eine Obergrenze von jährlich 50 Megawatt. „Nach drei Jahren können wir feststellen, dass dieser Rahmen jeweils frühzeitig ausgeschöpft wurde“, erklärte Eder. Der bisherige Umfang reiche nicht aus. Daher wird die Obergrenze nun auf 200 Megawatt pro Jahr erweitert. Außerdem werden auch „ertragsschwache Ackerlandflächen in benachteiligten Gebieten“ in die Verordnung aufgenommen.

Das Ministerium startete am Dienstag einen Dialogprozess „Artenschutz und Windenergie“ mit Naturschutz- sowie Energieverbänden. Ziel sei es, gemeinsam Wege für eine naturschutzverträgliche Beschleunigung des Ausbaus der erneuerbaren Energien zu finden, sagte ein Sprecher des Ministeriums. Auf Wunsch Eders sei auch das Thema der PV-Freiflächenlagen in die Tagesordnung aufgenommen worden. Die Erweiterung der für Solaranlagen möglichen Flächen bedeute keineswegs, dass dies die Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten einschränke. Vielmehr lege das Landesentwicklungsprogramm (LEP) ausdrücklich fest, dass es sich nur um „ertragsschwache und artenschwache Standorte“ handeln dürfe.

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