3G-Regel in ÖPNV: Trierer Ordnungsamt macht Stichprobenkontrolle – und ist überrascht!

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Foto: Presseamt Trier

TRIER. Seit gestern gilt die neue Corona-Bekämpfungsverordnung, die einige Änderungen mit sich bringt – unter anderem im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Wer mit Bus oder Bahn fahren möchte, braucht neben einem gültigen Ticket und einer Maske jetzt auch einen 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) sowie den Personalausweis.

Heute führte der Kommunale Vollzugsdienst (KomVD) des Ordnungsamts erste Stichprobenkontrollen am Nikolaus-Koch-Platz durch.

Zwei Streifen des Kommunalen Vollzugsdiensts sprachen Fahrgäste beim Aussteigen an, klärten sie über die neuen Regelungen auf und ließen sich die Nachweise zeigen. Von den Ergebnissen der zweistündigen Kontrolle zeigte sich Sachgebietsleiter Reinhard Regneri „angenehm überrascht“.

Alle der über 60 kontrollierten Fahrgäste hatten einen entsprechenden Nachweis dabei und konnten sich ausweisen. Die Fahrgäste wurden gezielt nach dem Aussteigen angesprochen, um den Ablauf des Busverkehrs nicht zu stören. Auch nicht angesprochene Fahrgäste stellten sich an, um den Kontrollkräften ihre Nachweise zu zeigen.

Die Kräfte des KomVD erfuhren dabei viel Verständnis und positive Rückmeldungen. Einige Fahrgäste lobten die Kontrollen und bedankten sich. Die Einhaltung der Corona-Regeln im ÖPNV ist ein Schwerpunkt des Kommunalen Vollzugsdienstes. In Zukunft soll es täglich Kontrollen geben.

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