Jetzt noch zahlen für eine Straße von 1986? Heute entscheidet Karlsruhe

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Das Bundesverfassungsgericht ist von außen zu sehen. Foto: Uli Deck/dpa/Archivbild

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht äußert sich heute zu der Frage, ob Grundstückseigentümer noch nach vielen Jahren für den Bau einer Straße zur Kasse gebeten werden dürfen. Im konkreten Fall aus Rheinland-Pfalz geht es um mehrere Grundstücke in einem Gewerbegebiet, die schon 1986 eine Straßenanbindung bekommen hatten. Der Eigentümer soll sich an den Kosten mit mehr als 70.000 Euro beteiligen. Diese sogenannten Erschließungsbeiträge wurden aber erst 2011 von ihm eingefordert.

Das Bundesverwaltungsgericht hält die Landesvorschrift, die dies ermöglicht, für verfassungswidrig und hat Karlsruhe eingeschaltet. Das rheinland-pfälzische Kommunalabgabengesetz sieht zwar eine vierjährige Verjährungsfrist vor, diese beginnt allerdings erst zu laufen, wenn die Straße fertig und offiziell gewidmet ist. Das hatte in dem Fall mehr als 20 Jahre gedauert. Nach Auskunft des Eigentümerverbandes Haus & Grund sorgen ähnliche Probleme auch in anderen Bundesländern immer wieder für Streit. (Az. 1 BvL 1/19) (dpa)

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