SAARBRÜCKEN. Von diesem Samstag an gelten im Saarland schärfere Corona-Regeln. So sind generell nur noch Geimpfte oder Genesene für Innenräume etwa von Gastronomie, Freizeit-, Kultur und Sporteinrichtungen sowie Veranstaltungen und Hotelübernachtungen zugelassen. Die sogenannte 2G-Regel gilt auch für den Besuch sogenannter körpernaher Dienstleister wie Friseure oder Physiotherapeuten, ebenso für Bordelle. Für den Besuch in Alten- und Pflegeheimen, aber auch von Discos und Musikclubs müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Schnelltest nachweisen.
Auch für Außenbereiche im Saarland wurden die bisherigen Maßnahmen verschärft. Veranstalter etwa von Weihnachtsmärkten können dort zwischen der 3G-Regel – nur Geimpfte, Genesene oder Getestete mit Nachweis sind zugelassen – oder einer Maskenpflicht wählen. Auch in Standesämtern oder bei Elterngesprächen in Schulen gilt 3G. Außerdem wird die Maskenpflicht an Schulen und Hochschulen wieder eingeführt.
In Restaurants darf Essen aber auch ohne Impf- oder Genesenennachweis abgeholt werden, wenn eine Maske getragen wird. Generell ausgenommen von den 2G- oder 3G-Regeln sind Kinder unter sechs Jahren sowie ältere Kinder, die regelmäßig getestet werden, ebenso Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
Das Saarland geht mit den neuen Corona-Regeln, die zunächst wie alle bisherigen Verordnungen auf zwei Wochen befristet sind (3.12.), sogar über die von Bund und Ländern am Donnerstag beschlossenen Schritte hinaus. Demnach sollen erst beim Überschreiten bestimmter Belastungsschwellen in den Kliniken einheitliche Corona-Maßnahmen greifen. Leitindikator dafür soll die für das jeweilige Bundesland ausgewiesene Hospitalisierungsrate sein – also die gemeldeten Krankenhausaufnahmen von Corona-Patienten pro 100.000 Einwohner in einem Sieben-Tage-Zeitraum. Die Saarland-Regeln gelten aber unabhängig von der Hospitalisierungsrate. (dpa)