Spahn-Verordnung erschwert Aufbau der Corona-Teststationen in RLP

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Foto: dpa/Symbolbild

MAINZ. Mit Hochdruck wird nach einem Monat Pause das Netz der Corona-Teststationen wieder gespannt. Neue Vorgaben machen es schwerer als beim ersten Mal.

Eine neue Verordnung aus dem Bundesgesundheitsministerium erschwert nach Einschätzung des rheinland-pfälzischen Projektleiters Detlef Placzek (SPD) den Wiederaufbau der Corona-Teststationen erheblich. So dürften neue Teststellen nur bis 15. Dezember beauftragt werden, und die Tester – ob alte oder neue – müssten neuerdings über die Geheimhaltung belehrt werden, sagte Placzek der Deutschen Presse-Agentur in Mainz. Was dahinter stecke, sei nicht kommuniziert worden.

Obwohl sein Team mit Volldampf dabei sei, das Netz der Teststationen wieder auszubauen, könne es sein, dass der Stichtag nicht bei allen geschafft werde. «Das ist völlig kontraproduktiv», kritisierte Placzek, der das Projekt «Testen für Alle» leitet. Denn Testen werde jetzt zur Voraussetzung, um an bestimmten Dingen des Lebens teilnehmen zu können.

Der Bund übernimmt nach rund einem Monat Pause seit Samstag wieder die Kosten für die Corona-Schnelltests für alle Bürger, ob geimpft, genesen oder ungeimpft.

Mehr als 730 Teststationen hätten inzwischen wieder geöffnet, sagte Placzek. In Hochzeiten im Juni seien es rund 1700 gewesen. Beim zweiten Start Anfang dieser Woche waren noch 643 dabei. «Es kommen stündlich wieder Aktivitäten hinzu», sagte Placzek. Darunter seien auch 45, die ganz neu mitmachen wollten.

Die beiden unangekündigten Neuerungen in der Testverordnung des geschäftsführenden Ministers Jens Spahn (CDU) sorgten aber für große Probleme. «Vom Antrag bis zum Auftrag vergeht eine gewisse Zeit, wenn wir den Qualitätsanspruch erfüllen wollen.» Die Anbieter der Teststationen müssten in dieser Zeit ein Hygienekonzept vorlegen, nachweisen, dass ihr Personal geschult sei, und dass sie berechtigt seien, die Tests zu bestellen. «Dieser Termindruck bis 15. Dezember ist nicht nachvollziehbar und nicht zu rechtfertigen.»

Die Tester – in Rheinland-Pfalz schätzungsweise 15.000 – müssten darüber hinaus entweder aufgrund ihres Berufs zur Geheimhaltung verpflichtet sein, wie etwa Ärzte. Oder sie müssten über die Geheimhaltung belehrt werden und dies unterschreiben. Dies gelte auch für die Tester und Einrichtungen, die bereits in den vergangenen Monaten im Einsatz waren. Rheinland-Pfalz versuche, diesen Aufwand zu begrenzen und die Teststationen in ihren Verträgen dazu zu verpflichten, ihr gesamtes Personal zu belehren und dies auch zu dokumentieren. (dpa)

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