Am frühen Donnerstagmorgen, 11. November, kam es in der Trierer Oerenstraße/ Deutschherrenstraße gegen 7.50 zu einem Verkehrsunfall. Eine 17-jährige Schülerin der BBS wurde dabei angefahren, als sie gerade die Straße überquerte.
Der Fahrer hielt dabei zunächst in der Oerenstraße an, um einen vorbeifahrenden Bus durchzulassen und anschließend in die Bruchhausenstraße weiterzufahren. Als der Bus weg war, setzte er seine Fahrt fort, ohne dabei auf die Schülerin zu achten, die sich mitten auf der Fahrbahn befand.
Er touchierte sie mit der Motorhaube am linken Bein, sodass sie Schmerzen erlitt und ins Krankenhaus eingeliefert wurde. Der Fahrer soll 20-25 Jahre alt sein, dunkle Haare haben und eventuell eine Brille tragen. Er fuhr einen silbernen Golf V.
Zeugen, die den Vorfall beobachtet haben oder weitere Hinweise auf den Verursacher geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei in Trier unter der 0651/ 9779-5210 zu melden
Dass das Mädchen verletzt wurde ist natürlich schade, aber es zeigt Mal wieder, dass man/frau vor dem überqueren einer Straße auf den Verkehr achten sollte und nicht nur aufs Handy.
§1 StvO, (1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. (2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Wer sich dann unerlaubt vom Unfallort entfernt, hat seine Schuld eingestanden und gehört bestraft und sei es nur ein kleiner Kratzer beim einparken. Mit Personenschaden, wiegt das schon erheblich schwerer. Dabei ist es scheißegal ob Handy oder nicht. Wenn du Augenzeuge warst und deine Aussage bezeugen kannst, dann bitte tu dies, ansonsten würde ich davon absehen, irgendwelche haltlose Anschuldigungen zu äußern. Vielen Dank
Richtig das gilt für alle ob Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger, dazu gehört auch das man bevor man die Straße überquert sich umschaut, was auch meiner Erfahrung nach viele nicht machen die telefonieren oder aufs Handy schauen, ob zu Fuß ,im Auto oder auf dem Rad unterwegs ist.
Die Realität sieht anders aus
Naja, Sie befand sich ja schon auf der Fahrbahn, bevor er seine Fahrt fortsetze. Also trifft die Schülerin keine Schuld.
Zumal es dort weder Zebrastreifen noch Ampeln gibt.
Aber Hauptsache nur halb lesen und denken…
Dennoch hat Frank nicht ganz unrecht…, mir ist es schon zig mal passiert,
das Leute übrigens jeden Geschlechtes und Alters (!!) ..noch schnell über die
Strasse „huschen“…, neulich eine ca. 15 jährige, die in der Tat mit dem Handy
telefonierend einen Meter hinter dem Wagen durchläuft, während ich am
Rückwärtsfahren war…
Auf meine Frage, ob sie denn wüßte das ich sie im Spiegel sehen würde,
kam schnippisch die Antwort: “ es ist ja nichts passiert „.
Die Ignoranz nimmt zu.., sehr bedenklich.
Ich frage mich, warum der Kommentar von Frank veröffentlicht und nicht zur Anzeige gebracht wurde.
Unterstellt er doch der Schülerin, fahrlässig die Fahrbahn betreten zu haben mit Blick auf ihr Handy / Smartphone und dadurch den Unfall verschuldet zu haben.
Dabei trifft die Schülerin gar keine Schuld.
An diesem Kreuzungsbereich gibt es weder Ampel noch Zebrstreifen. Um also auf die andere Straßenseite zu gelangen, muss man die Fahrbahn überqueren.
Und da die Schülerin sich schon auf dieser befand, als der Golffahrer seine Fahrt fortsetzte, trägt er die alleinige Schuld.
Ich bin gespannt ob mein Kommentar veröffentlicht wird.
Den von Frank werde ich melden und zwar nicht bei Lokalo.
Dämlicher Kommentar und wer schreibt da mit meinem Namen.
Wem willst ihn denn melden nur weil er seine Meinung sagt? Der Freiwilligen Feuerwehr?
joh Peter , passt ! Zeig alle an , auch die von denen du glaubst „verdächtig “ zu sein.
Armes Deutschland