Schutzmaßnahmen weiter notwendig: RLP stellt neue Corona-Verordnung vor

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Foto: dpa/Symbolbild

MAINZ. Wie geht es im Corona-Herbst weiter? Zwar sind immer mehr Menschen geimpft, zugleich werden trotzdem viele Corona-Patienten in Krankenhäusern behandelt. Das Land Rheinland-Pfalz legt nun eine neue Verordnung für die Corona-Regeln in den kommenden Monaten vor.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung stellt am Dienstag (13.30 Uhr) ihren Kurs für die Bekämpfung der Corona-Pandemie in Herbst und Winter vor. Die Verordnung mit den bisherigen Regelungen läuft am kommenden Sonntag aus. Die insgesamt 27. Corona-Bekämpfungsverordnung soll dann ab nächsten Montag (8. November) gelten. Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsminister Clemens Hoch (beide SPD) werden dazu in Mainz Details bekanntgeben.

Die zuletzt steigende Zahl der Neuinfektionen und der Covid-19-Patienten in den Kliniken hätten gezeigt, dass die Pandemie noch nicht vorbei sei, teilte die Landesregierung vorab mit. Unterschiedliche Schutzmaßnahmen blieben daher notwendig. Außerdem rief die Landesregierung die Menschen dazu auf, sich impfen zu lassen.

Derzeit gilt in Rheinland-Pfalz ein System mit drei Warnstufen, von denen bestimmte Einschränkungen und Gegenmaßnahmen abhängen. Die Warnstufen richten sich wiederum nach drei Leitwerten: die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen, die Zahl der neu in Krankenhäusern aufgenommenen Covid-19-Patienten pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen sowie der Anteil von Covid-19-Intensivpatienten an den zur Verfügung stehenden Intensivbetten.

Werden in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt zwei von drei Leitwerten jeweils an drei Werktagen in Folge überschritten, gilt eine höhere Warnstufe. Dadurch werden die Corona-Regeln für Zusammenkünfte und Veranstaltungen, aber etwa auch für Gastronomie und Sport insbesondere für Menschen verschärft, die weder geimpft noch von Corona genesen sind. So sind derzeit beispielsweise bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 250 Nicht-Immunisierte zugelassen – bei Warnstufe 2 sinkt diese Zahl auf 100, bei Warnstufe 3 auf 50. (dpa)

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