In Mülltonnen gedonnert und gestürzt: Keine Entschädigung für Radfahrer

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Foto: dpa

FRANKENTHAL. Nach seinem Sturz über Mülltonnen im Kreis Bad Dürkheim hat ein Radfahrer keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Obwohl sich die Tonnen auf dem Radweg befanden, hat das Landgericht Frankenthal dessen Ansinnen abgelehnt: «Erkennt ein Radfahrer, dass ihm geleerte Mülltonnen auf dem Radweg im Weg stehen, so muss er diesen vorsichtig und mit ausreichendem Abstand ausweichen», argumentierten die Richter der 4. Zivilkammer.

Der Mann hatte zuvor auf dem Rechtsweg Schmerzensgeld und Schadenersatz vom zuständigen Abfallentsorgungsunternehmen gefordert. Er argumentierte, die Müllwerker hätten die geleerten Tonnen auf dem Radweg abgestellt und so die Verkehrssicherungspflicht verletzt, wie es in der Mitteilung vom Dienstag hieß. Die Klage hatte nach Angaben des Gerichts aber aufgrund eines ganz überwiegenden Mitverschuldens des Radfahrers keinen Erfolg.

Der Radler habe eigenen Angaben zufolge erkannt, dass sich auf dem Radweg zwei Mülltonnen befanden. Daher sei der Sturz nicht auf die in dem Hindernis liegende Gefahr, «sondern ganz überwiegend auf dessen grob fahrlässige Fahrweise zurückzuführen». Daher könne er kein Anspruch auf Schadenersatz geltend machen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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