Rheinland-Pfalz: Weinkontrolleure beanstanden 321 Proben im vergangenen Jahr

0
Foto: Peter Endig/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild

KOBLENZ. Bei Kontrollen in Weinbaubetrieben hat das Landesuntersuchungsamt im vergangenen Jahr insgesamt 321 Proben beanstandet. Meist handelte es sich um Verstöße gegen Bestimmungen zur Kennzeichnung der Weine auf dem Etikett, wie die Behörde am Montag in Koblenz mitteilte. In 63 Fällen wurden aber auch Über- oder Unterschreitungen von Grenzwerten oder unzulässige Weinbehandlungen festgestellt. Diese Weine wurden aus dem Verkehr genommen.

Aufgrund von Einschränkungen der Corona-Pandemie nahmen die Fachleute des Landesuntersuchungsamts weniger Kontrollen in Betrieben vor und untersuchten weniger Proben im Labor als noch 2019. Die Zahl der Kontrollbesuche ging um 14 Prozent auf 4431 zurück, die der Laboruntersuchungen um 12,5 Prozent auf 3738. Die Beanstandungen hatten einen Anteil von 8,6 Prozent aller Proben.

Bei 30 Grenzwertverstößen handelte es sich in 17 Fällen um zu wenig oder zu viel Alkohol im Wein, in drei Fällen wurde zu viel geschwefelt. Unzulässige Aromazusätze fanden die Kontrolleure in fünf Weinen aus dem Inland und vier aus dem Ausland. Insgesamt betrachtet liege das Ausmaß der Beanstandungen im Trend der Vorjahre, erklärte das Landesuntersuchungsamt.

Einige wenige Weinhersteller verwendeten unerlaubterweise technisches Glycerin, um ihre Weine geschmacklich aufzuwerten und eine bessere Qualität vorzutäuschen – dies war bei drei Weinen aus dem Ausland der Fall. In einem Weißwein aus der Republik Moldau wurde auch der Zuckeraustauschstoff Sorbit (Glucitol) gefunden – damit einen Wein zu süßen, ist verboten.

Vorheriger ArtikelFünf neue Haltestellen, zwei neue Brücken – Alle Infos zum Ausbau der „Trierer Weststrecke“
Nächster ArtikelStrand statt Knast! Geflüchtete Mörderin aus der Großregion in Urlaubsparadies gefasst

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Die Redaktion behält sich vor, Lesermeinungen zu kürzen. Es besteht kein Anspruch auf die Veröffentlichung Ihrer zugesandten Meinungen. Klarname ist nicht erforderlich. Eine E-Mail-Adresse muss angegeben werden, wird aber nicht veröffentlicht.