BERLIN/TRIER. Der Bundesrat hat heute der Änderung am Bußgeldkatalog zugestimmt. Rasern und Falschparkern drohen jetzt deftige Strafen.
Die teilweise bis zu viermal höheren Bußgelder sollen vor allem zu mehr Verkehrssicherheit für den Fuß- und Radverkehr beitragen.
Der neue Katalog sieht unter anderem spürbar höhere Geldbußen für Autofahrer vor, die mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind und geblitzt werden.
Wer beispielsweise in geschlossenen Ortschaften 20 Stundenkilometer zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro.
Die beschlossenen Änderungen gehen auf eine Einigung von Bund und Ländern im April zurück. Nach dem Beschluss des Bundesrates muss jetzt noch Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) die neue Verordnung unterschreiben. Der Bußgeldkatalog tritt dann drei Wochen nach der Verkündung in Kraft – also noch in diesem Herbst.
WAS WIRD WIE TEUER?
– Parken im allgemeinen Halte- oder Parkverbot kostet laut Katalog künftig bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro
– Wer innerorts zwischen 16 bis 20 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro.
– Wer etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rast, muss 400 statt bislang 200 Euro Strafe zahlen (komplette Tabelle unten)
– Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kostet 55 statt wie bisher 35 Euro
– Parken in einer Feuerwehrzufahrt oder die Behinderung von Rettungsfahrzeugen sorgt für ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro
– Unberechtigtes Parken auf Elektroauto-Parkplätzen: Verwarnungsgeld von 55 Euro
– Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen
– Lkw-Fahrer dürfen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren. Wer dagegen verstößt, wird mit 70 Euro zur Kasse gebeten
– Parken auf Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen kostet statt 25 Euro in Zukunft bis zu 100 Euro Geldbuße
– Auto-Poser müssen mit höheren Strafen rechnen: Wer unnötigen Lärm und eine vermeidbare Abgasbelästigung verursacht oder unnütz Hin- und Herfährt, muss statt bisher 20 Euro nun bis zu 100 Euro zahlen
Geldbußen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen – innerorts und außerorts – Neuer Bußgeldkatalog
Überschreitung (innerorts) | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot |
bis 10 km/h | 30.- | 0 | nein |
11 – 15 km/h | 50.- | 0 | nein |
16 – 20 km/h | 70.- | 0 | nein |
21 – 25 km/h | 115.- | 1 | nein |
26 – 30 km/h | 180.- | 1 | Eventl.
1 Monat* |
31 – 40 km/h | 260.- | 2 | 1 Monat |
41 – 50 km/h | 400.- | 2 | 1 Monat |
51 – 60 km/h | 560.- | 2 | 2 Monate |
61 – 70 km/h | 700.- | 2 | 3 Monate |
über 70 km/h | 800.- | 2 | 3 Monate |
*Ein Fahrverbot droht in der Regel nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren sind.
Überschreitung (außerorts) | Bußgeld (€) | Punkte | Fahrverbot |
bis 10 km/h | 20.- | 0 | nein |
11 – 15 km/h | 40.- | 0 | nein |
16 – 20 km/h | 60.- | 0 | nein |
21 – 25 km/h | 100.- | 1 | nein |
26 – 30 km/h | 150.- | 1 | Event.
1 Monat* |
31 – 40 km/h | 200.- | 1 | Eventl.
1 Monat |
41 – 50 km/h | 320.- | 2 | 1 Monat |
51 – 60 km/h | 480.- | 2 | 1 Monat |
61 – 70 km/h | 600.- | 2 | 2 Monate |
über 70 km/h | 700.- | 2 | 3 Monate |
*Ein Fahrverbot droht in der Regel nur, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren sind.
Was kostet es denn jetzt, wenn man nachts ohne Licht auf der falschen Fahrbahn fährt und dabei ein paar brennende Sylvesterfontainen aus dem Fenster hält. Nur so aus Neugier. Es soll ja Leute gegeben haben, die sowas mal früher gemacht haben. Oder mit dem Auto durch den Palastgarten fahren und die Reifen drehen lassen auf der großen Wiese.
Nichts , wenn du nicht erwischt wirst ! Welch eine selten dämliche Frage.