TRIER. Am heutigen Mittwoch wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 28 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 8 aus der Stadt Trier und 20 aus dem Landkreis. Hauptursächlich für die relativ Hohe Zahl an Infektionen ist ein Infektionsgeschehen in der Grundschule Hermeskeil.
Kennzahlen und Warnstufen
Nach der 26. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz verändert sich eine Warnstufe, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Werktagen jeweils zwei der drei Leitindikatoren mindestens den in der Verordnung festgelegten Wertebereich erreichen.
Das Landesuntersuchungsamt (LUA) meldet für Trier und den Kreis Trier-Saarburg heute folgende Leitindikatoren für die Corona-Warnstufen (06.10.2021, 11.10 Uhr):
7-Tage-Inzidenz | 7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz | Anteil Intensivbetten Rheinland-Pfalz (%) | Warnstufe | |
Trier-Saarburg | 35,2 ↑ | 1,1 ↑ | 3,79 ↑ | |
Stadt Trier | 33,2↓ | 1,1 ↑ | 3,79 ↑ |
Insgesamt werden 4 Patientinnen und Patienten aus der Region stationär behandelt. Die Zahl der Infizierten steigt wieder auf 170 Personen – 15 mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 94 im Landkreis und 76 in der Stadt Trier.
Der Landkreis Trier-Saarburg und die Stadt Trier befinden sich somit laut Angaben des Landesuntersuchungsamtes (siehe Tabelle) auch am MITTWOCH in der Warnstufe 1.
Seit dem 12.09.2021 gilt in Rheinland-Pfalz für die Landkreise und kreisfreien Städte ein neues Warnstufen-System, das drei Kennzahlen – sogenannte Leitindikatoren – jeweils täglich darstellt:
- Die bekannte Sieben-Tage-Inzidenz („Seismograf“),
- die Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz („Schutzwert“), die die aktuell im Krankenhaus behandelten Covid-Patienten pro 100 000 Einwohner wiedergibt, und der
- Anteil der von Covid-Patienten belegten Intensivbetten im Bundesland in Prozent („Belastungswert“).
Übersteigen mindestens zwei der drei Indikatoren eine bestimmte Höhe, wird auch die Warnstufe erhöht und die Corona-Regeln verschärfen sich.
Stadt und Landkreis appellieren vor allem an jüngere Bürgerinnen und Bürger, sich bei Angeboten wie dem Impfbus oder zahlreichen Hausärzten impfen zu lassen.
Das Gesundheitsamt rät nach wie vor, die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte zu begrenzen.
Tja liebe Leute,
wie man lesen kann hat selbst der oberste Verwaltungsgerichtshof im CSU-Dummland Bayern die dortigen Ausgangssperren von 2020 für rechtswidrig erklärt und der Regierung des feisten Söder ein fragwürdiges Menschenbild bescheinigt.
Daher kann man doch noch hoffen dass auch hierzulande einige laufende Klagen gegen die grösstenteils abstrusen und rechtswidrigen Massnahmen (da schliesse ich 2G+ ein) Erfolg haben werden und wieder der Rechtsstaat Einzug hält.