Landgericht Trier: Prozess gegen Drogenhändler beginnt am 27.9.

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Foto: dpa/Symbolbild

TRIER. Am Montag, den 27.7., eröffnet die 3. Große Strafkammer des Landgerichts Trier das Verfahren gegen einen 33-jährigen Angeklagten, dem die Staatsanwaltschaft Trier zur Last legt, sich in der Zeit vom 1.8.2018 bis zum 30.3.2021 in Trier als Betäubungsmittelhändler betätigt zu haben. Dies teilt das Landgericht heute mit.

Am Anfang des Jahres 2018 habe der Angeklagte gemeinsam mit dem damals minderjährigen, gesondert verfolgten S. eine Cannabis enthaltende Zigarette geraucht. Von dem Alter des S. habe der Angeklagte Kenntnis gehabt.

Im Trier Stadtgebiet sei der Angeklagte als Händler unterschiedlicher Betäubungsmittel aufgetreten. Dabei habe er sich des minderjährigen S. als Verkäufer bedient. S. soll gegen ein geringes Entgelt für den Angeklagten regelmäßig Marihuana, Haschisch und Tilidin veräußert haben.

Die Betäubungsmittel habe der Angeklagte zunächst in einem Tresor in seiner eigenen Wohnung aufbewahrt, ab September 2019 habe er die Wohnung eines Bekannten als „Bunkerwohnung“ genutzt. Dort habe er seinen Tresor aufgestellt. In diesem habe er die zum Verkauf bestimmten Betäubungsmittel für S. gelagert. S. habe sie dort abgeholt und die Einnahmen aus den Betäubungsmittelgeschäften für den Angeklagten hinterlegt. Aus den Drogengeschäften soll der Angeklagte mindestens 10.310 Euro eingenommen haben.

Am 30.3.2021 sei es zu einer Durchsuchung der „Bunkerwohnung“ und derjenigen des Angeklagten gekommen. Dabei seien Marihuana, Haschisch, Tilidin-Tabletten, Kokain sowie Ecstasy-Tabletten sichergestellt worden. In dem Tresor in der „Bunkerwohnung“ habe der Angeklagte zudem eine mit einer Gaskartusche bestückte Gasdruckpistole, ein Butterflymesser und ein Einhandmesser aufbewahrt, um die Betäubungsmittel ggf. damit gegen den Zugriff Unbefugter zu verteidigen.

Der Angeklagte ist strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten. Er befindet sich in Untersuchungshaft.

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