Flutkatastrophe: Landesregierung bringt „Aufbauhilfefonds“ auf den Weg

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Foto: dpa

MAINZ. Zwei Monate nach der Flutkatastrophe im Ahrtal und wenige Tage nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat hat der rheinland-pfälzische Ministerrat weitere Schritte zur Umsetzung der Aufbauhilfe beschlossen.

Der am Dienstag beratene Gesetzentwurf über die Errichtung eines Sondervermögens „Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021“ soll dem Landtag in seiner nächsten Sitzung am 22. September vorgelegt werden. Dieser Fonds solle zur Grundlage für die weiteren Schritte zum Wiederaufbau werden.

Damit die Geschädigten „schnell, sicher und unbürokratisch“ an das Fördergeld kommen, setze Rheinland-Pfalz auf elektronische Anträge von der Einreichung bis zur Auszahlung, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) nach der Sitzung am Dienstag. Bei der Ausgestaltung der Hilfe als Sondervermögen orientiere man sich an der Vorgehensweise des Bundes und den guten Erfahrungen in einigen Ländern nach der Flut 2013, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen (SPD). Da der Wiederaufbauprozess viele Jahre dauern werde, sei die Laufzeit des Sondervermögens nicht befristet.

Innenminister Roger Lewentz (SPD) erklärte, sein Ministerium arbeite parallel zur Errichtung des Sondervermögens an der Verwaltungsvorschrift zur Gewährung staatlicher Finanzhilfen. Diese werde in Kürze veröffentlicht. Dabei soll es um alle Bereiche gehen, die nach den bundesrechtlichen Rahmenbedingungen förderfähig sein sollen. Dies sind Privathaushalte, Unternehmen, Land- und Forstwirtschaft, Wohnungswirtschaft, Vereine, Stiftungen, anerkannte Religionsgemeinschaften und anderen Einrichtungen sowie Kommunen und sonstige Träger öffentlicher Infrastruktur.

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