LUXEMBURG/NÜRBURG. In der langen Auseinandersetzung um den Verkauf der Rennstrecke Nürburgring werden heute zwei Urteile vom Europäischen Gerichtshof erwartet. Kläger sind der Verein «Ja zum Nürburgring» und das US-Unternehmen Nexovation. Es geht um die Frage, ob die einst staatliche Rennstrecke in der Eifel zu billig und in einem undurchsichtigen Verfahren an den Autozulieferer Capricorn verkauft wurde.
Dieser erhielt für rund 77 Millionen Euro den Zuschlag für das Anwesen, in dessen Ausbau das Land Rheinland-Pfalz zuvor fast einer halben Milliarde Euro gesteckt hatte. Die Kläger wollten die Strecke selbst erwerben, kamen aber nicht zum Zuge.
Auf ihre Beschwerden hin entschied die EU-Kommission im Oktober 2014, dass bestimmte Beihilfen zwar unzulässig waren, aber nicht zurückgefordert werden könnten. Das Bieterverfahren beim Verkauf sei offen, transparent und diskriminierungsfrei gewesen – und der Preis marktgerecht. Das EU-Gericht bestätigte dies 2019 im Wesentlichen. Die Kläger zogen daraufhin vor den EuGH.
Der zuständige EuGH-Gutachter hat vor mehreren Monaten die Ansicht vertreten, eine Entscheidung erster Instanz gegen die Kläger weise Rechtsfehler auf. Ob der EuGH in Luxemburg das genauso sieht und was daraus folgt, dürfte sich nun bei den beiden in einem Verfahren verbundenen Urteilen der obersten EU-Richter herausstellen (Rechtssachen C-647/19 und C-665/19). (dpa)