MAINZ. Die Flutkatastrophe an der Ahr stellt in den am schwersten zerstörten Gemeinden an der Ahr die Bundestagswahl am 26. September infrage.
«Nach heutigem Stand kann man in den besonders stark betroffenen Teilen des Kreises Ahrweiler eine Wahl, die vollständig dem geltenden Wahlrecht entspricht und als normal bezeichnet werden kann, nicht durchführen», sagte der Landeswahlleiter in Rheinland-Pfalz, Marcel Hürter, am Freitag der Deutschen Presse-Agentur.
Zusammen mit den betroffenen Kommunen, dem Landesinnenministerium und dem Bundeswahlleiter werde jetzt versucht, «ein Konzept abzustimmen, das eine der Situation angemessene Wahl ermöglicht».
Der Satz „Nach heutigem Stand kann man in den besonders stark betroffenen Teilen des Kreises Ahrweiler eine Wahl, die vollständig dem geltenden Wahlrecht entspricht und als normal bezeichnet werden kann, nicht durchführen“ stellt die Wahl an der Ahr nicht infrage, sondern macht nur deutlich, dass die Organisation eine Herausforderung ist. Die Landeswahlleitung ist mit dem Bundeswahlleiter, dem Innenministerium in Mainz und mit den betroffenen Kommunen im Austausch und erarbeitet Lösungen, wie die Menschen an der Ahr ihr Wahlrecht wahrnehmen können.