Unterstützung aus dem Saarland: Steuerhilfen für Flutopfer-Unterstützung

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Bagger entfernen im rheinland-pfälzischen Kreuzberg Treibgut. Foto: Thomas Frey/dpa/Archivbild

SAARBRÜCKEN. Der saarländische Finanzminister Peter Strobel (CDU) hat steuerliche Hilfe für die von der Flutkatastrophe betroffenen Bundesländer zugesagt. Dafür seien rund 50 Hilfsmaßnahmen in einem sogenannten Katastrophenerlass aufgelistet worden. Vor allem Unternehmen und Institutionen soll es erleichtert werden, «unbürokratisch zu helfen, ohne dadurch steuerliche Nachteile befürchten zu müssen», sagte Strobel am Dienstag beim Sommergespräch mit Journalisten in Saarbrücken.

Viele Saarländer habe das unfassbare Schicksal der Menschen in Rheinland-Pfalz, NRW und Bayern, die von der Flutkatastrophe betroffen seien, tief bewegt. Sie hätten sich spontan bereit erklärt, mit Sach- und Geldspenden zu helfen. Ziel sei es, diese Hilfen zu beschleunigen und nicht unnötig durch bürokratische Hürden zu erschweren. Deshalb hätten Bund und Länder im Steuer-Bereich gemeinsam erhebliche Verwaltungsvereinfachungen vereinbart.

Zu den Maßnahmen zählen unter anderem Erleichterungen beim Nachweis von Geldspenden oder bei der Einstufung von Unterstützungsleistungen als Betriebsausgaben. Zudem soll auf Umsatzsteuer verzichtet werden.

«Mir ist vollkommen klar, dass es im Vergleich zu dem, was passiert ist, nur eine marginale Hilfestellung ist», sagte Strobel. Finanzielle Unterstützung verböte sich für das Saarland leider. Deshalb sei es ihm wichtig, «dass auch wir einen Beitrag leisten» und es irgendwie erleichtere, Hilfeleistungen zu den Flutopfern zu bringen.

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