++ Corona-Zahlen Trier und Landkreis aktuell: Inzidenzwerte und Neuinfektionen am Donnerstag ++

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Foto: dpa-Archiv

TRIER. Am heutigen Donnerstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 4 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 3 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und eine aus der Stadt Trier.

Ein gestern gemeldeter Fall aus der Verbandsgemeinde Schweich wurde wieder gestrichen, da die betroffene Person ihren Wohnsitz nicht im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes hat.

Die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner liegt laut Angaben des Landesuntersuchungsamtes Rheinland-Pfalz bei nunmehr:

Stadt Trier: 9,9                     Landkreis Trier-Saarburg: 8,0

Dem Gesundheitsamt wurde ein weiterer Nachweis der Beta-Virusvariante gemeldet.

Die Zahl der aktuell Infizierten wird heute mit 35 angegeben. Diese verteilen sich wie folgt: 22 im Landkreis und 13 in der Stadt Trier. Aktuell befindet sich ein Patient aus der Region wegen einer Covid-19-Erkrankung in stationärer Behandlung.

Sorge um steigende Infektionszahlen in Luxemburg

Mit Sorge beobachtet das Gesundheitsamt die Entwicklung im benachbarten Luxemburg, wo die Inzidenz inzwischen wieder über 150 angestiegen ist. Seit Anfang Juli sind ein Drittel der in Trier/Trier-Saarburg nachgewiesenen Neuinfektionen auf Kontakte in Luxemburg zurückzuführen (8 von 24).

Das Gesundheitsamt empfiehlt allen symptomatischen Personen, sich zeitnah eines abklärenden Tests zu unterziehen und weiterhin alle Hygieneregeln einzuhalten. Zudem appelliert das Gesundheitsamt, sich zeitnah impfen zu lassen, da ein kompletter Impfschutz gut gegen die Virusvarianten schützt und zumindest schwere Krankheitsverläufe und Krankenhauseinweisungen weitgehend verhindert.

Gesundheitsamt: AHAL-Regeln weiterhin beachten

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung rät unverändert, im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte zu begrenzen.

Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.

Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.

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