ADD Trier: Verkauf von Obdachlosenzeitung «Straßenlicht» untersagt

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Symbolbild; Hauke-Christian Dittrich

TRIER. Die sogenannte Obdachlosenzeitung «Straßenlicht» darf in Rheinland-Pfalz nicht mehr verkauft werden. Das teilte die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) als landesweite Spendenaufsicht am Dienstag in Trier mit. Gegen das Unternehmen mit Sitz im hessischen Darmstadt, das die Zeitung verkauft, sei ein sammlungsrechtliches Warenvertriebsverbot ergangen.

Nach Mitteilungen von Behörden und Passanten werde durch die Vorderseite der Zeitung «Straßenlicht – Obdachlosenzeitung» der Eindruck vermittelt, dass mit dem Kauf der Zeitung gemeinnützige Zwecke gefördert würden. Daran gebe es aber Zweifel: Der Aufforderung zur Auskunftserteilung über die Verwendung der Verkaufserlöse sei das Unternehmen nicht nachgekommen, teilte die ADD mit.

Die Zeitungen würden zum Teil an der Haustür und in Fußgängerzonen, unter anderem in Schifferstadt, Mainz und Frankenthal, verkauft. Sollte die Zeitung weiter in Rheinland-Pfalz verkauft werden, bittet die ADD in Trier um sofortige Mitteilung.

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