
TRIER. Braucht Trier ein 5. Dezernat? Entgegen den Beschluss des Trierer Stadtrats und der erfolgten Änderung der Hauptsatzung, welche ein zusätzliches und somit 5. Dezernat beinhaltet, regt sich Widerstand bei vielen Triererinnen und Trierern. Das auf den Weg gebrachte „Bürgerbegehren“ gegen die getroffene Entscheidung der Trierer Politik ist dabei auch bereit, die Angelegenheit vor dem Verwaltungsgericht zu klären.
„Unnötige Kosten in Millionenhöhe, die nicht im Interesse der Trierer Bürger sind“, meinen Cornelius Hänsch und Daniel Klingelmeier, die ein „Bürgererbegehren“ mit dem Ziel auf den Weg brachten, die Triererinnen und Trierer selbst über die Einrichtung eines neuen Dezernates entscheiden zu lassen – ähnlich wie im Fall der „Blauen Lagune“. Das Bürgerbegehren richtet sich dabei gegen den Beschluss des Trierer Stadtrats und fordert diese Entscheidung durch einen Bürgerentscheid.
Nach einem konstruktiven Gespräch mit der Stadtverwaltung am gestrigen Dienstag, für welches sich die Initiatoren ausdrücklich bedankten, sei deutlich geworden, dass sich das gesetzte Ziel eines möglichen Bürgerentscheids sehr gut mit der Bundestagswahl am 26. September verknüpfen ließe. Um dies zu erreichen, müssen bis zum 10. September etwa 4.300 Unterschriften eingereicht werden. (HIER könnt Ihr das Vorhaben mit eurer Unterschrift unterstützen)
Wie geht es nach dem Beschluss und der Satzungsänderung nun weiter?
„Die Stadtverwaltung arbeitet darauf hin, die beiden Dezernentenstellen vor der Sommerpause zu besetzen. Gegebenenfalls sind Sondersitzungen des Stadtrats nötig, denn laut Stadtverwaltung hat der Bürgermeister ein straffes Programm“, berichtet Hänsch. „Der Bürgermeister wird mit den Fraktionen Sondierungsgespräche zum Zuschnitt der Dezernate führen, dann wird er prüfen, wo Stellen gestrichen werden können. Daraufhin kann er einen Nachtragshaushalt aufstellen“, ergänzt Klingelmeier. Der Nachtragshaushalt muss beschlossen, bekannt gemacht und von der ADD genehmigt werden. Dann erst kann die Stellenausschreibung erfolgen, so dass nur noch wenig Zeit bleibt, um die Bewerbungen entgegenzunehmen, die Kandidaten zu prüfen und einen Kandidaten zu wählen.
„Wir haben deutlich gemacht, dass wir bereit sind, vor den Verwaltungsgericht zu klären, ob es zulässig ist, ein aussichtsreiches Bürgerbegehren zu umgehen. Schon bald werden wir die ersten 100 Unterschriften einreichen, um zu klar zu machen, dass ein Bürgerbegehren nicht nur angekündigt ist, sondern bereits im Gange ist“, so die Initiatoren.
Um diesen möglichen Schritt vor das Verwaltungsgericht zu verhindern, haben Hänsch und Klingelmeier in einem „offenen Brief“ die Fraktionen des Trierer Stadtrates aufgefordert, die Interessen der Bürger ernst zu nehmen und das Ergebnis des Bürgerbegehrens abzuwarten. Kurzum, der Stadtrat möge beschließen, die Stellen nicht vor dem September 2021 auszuschreiben. Sollten Stadtverwaltung und Stadtrat dennoch kurzfristig Fakten schaffen, um innerhalb der vier Monate vollendete Tatsachen zu schaffen, wäre das Bürgerbegehren ausgehebelt. In diesem Fall würden die Organisatoren vor dem Verwaltungsgericht Trier vorläufigen Rechtsschutz beantragen.
Wie könnte es dann weitergehen?
„Das Verwaltungsgericht könnte in Betracht ziehen, dass das Demokratieprinzip einen hohen Stellenwert genießt, dass die Kampagne hinreichend professionell und aussichtsreich ist und dass der Stadt kein schwerer Schaden entsteht, wenn sie die Stellen (wie ursprünglich geplant) im Herbst besetzt. Da das Verwaltungsgericht eine Wahl der Dezernenten sicherlich zeitlich befristet untersagen würde, könnte die Stadtverwaltung sich diesen Umweg auch ersparen. Die Stadtverwaltung könnte sich den Aufwand für einen aussichtslosen Rechtsstreit ersparen und stattdessen das Bürgerbegehren organisatorisch begleiten und z.B. bereits alle zwei Wochen Unterschriften nachzählen“, erklärt Hänsch.
Wozu ein Rechtsstreit?
„Um den Willen der Bürger nicht hören zu müssen!? Dass die Verwaltung plötzlich einen Gang höher schaltet, um ein etwaiges Votum der Trierer nicht hören zu müssen, verkörpert aus unserer Sicht das Desinteresse am Willen der Bürger. Die Beteiligten sollten im eigenen Interesse nicht den Anschein erwecken, als hätten sie Angst vorm Bürgerwillen. Ein Bürgerentscheid kann ablehnen oder auch bestätigen. Sofern die Trierer ein fünftes Dezernat wünschen, kann die Stadtverwaltung auf eine starke Legitimation verweisen. Ohne ein Moratorium muss der Oberbürgermeister ein komplexes Verfahren in sehr kurzer Zeit durchführen“, erörtern Hänsch und Klingelmeier.
Auf der extra hierzu eingerichteten Homepage: https://buergerbegehren2021-trier.de können sich Bürgerinnen und Bürger weiter zum Thema und Motivation der Initiatoren informieren, sich in die Unterschriftenliste (HIER) eintragen und das „Bürgerbegehren“ unterstützen.