TRIER. Am heutigen Donnerstag wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 25 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 12 aus dem Landkreis und 13 aus der Stadt Trier.
Heutiger Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner laut Angaben des Robert-Koch-Institutes:
Stadt Trier: 42,1
Landkreis Trier-Saarburg: 69,6
Seit gestern wurde dem Gesundheitsamt 8 weitere Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet, insgesamt 1285, davon 1173 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und unverändert 57 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 55 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.
Die Zahl der aktuell Infizierten liegt aktuell bei 507 – einer weniger als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 350 im Landkreis und 157 in der Stadt Trier. 18 Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in fünf Krankenhäusern versorgt.
Die Infektionszahlen verteilen sich im Landkreis Trier-Saarburg wie folgt auf die Verbandsgemeinden.
VG Hermeskeil: 687 VG Konz: 997 VG Ruwer: 424
VG Saarburg-Kell: 1100 VG Schweich: 617 VG Trier-Land: 459
Ab sofort kann die Luca App durch das Gesundheitsamt im Falle einer Infektion zur digitalen Kontaktnachverfolgung genutzt werden. Hinweise zur Nutzung der App, um die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt zu optimieren, finden sich in einem Informationsblatt, das unter https://trier-saarburg.de/aktuelles-zur-corona-pandemie zu finden ist. Bei weiteren Detailfragen zur Anwendung der Luca App oder anderer digitaler Lösungen in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt, kann man sich gerne per Mail an [email protected] wenden.
Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln
Daher rät das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.
Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.
Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.















