TRIER. Am heutigen Mittwoch wurden dem Gesundheitsamt Trier-Saarburg 46 weitere Infektionen mit dem Corona-Virus gemeldet – 30 aus dem Landkreis und 16 aus der Stadt Trier.
Heutiger Wert der 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner laut Angaben des Robert-Koch-Institutes:
Stadt Trier: 62,8
Landkreis Trier-Saarburg: 68,9
Heute wurden dem Gesundheitsamt zwei weitere Todesfälle im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung gemeldet, je einer aus der Stadt und dem Landkreis. Damit sind bisher insgesamt 121 Personen aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes verstorben, nunmehr 93 aus dem Landkreis Trier-Saarburg und 28 aus der Stadt Trier.
Erneut wurden dem Gesundheitsamt heute Nachweise von Virus-Mutationen gemeldet, insgesamt 1152 (16 mehr als gestern), davon 1046 Mal die „britische“ Viren-Mutation B.1.1.7. und 56 Mal die „südafrikanische“ Virus-Mutation B.1.351. Weitere 50 Fälle müssen noch genauer differenziert werden.
Die Zahl der aktuell Infizierten ist gestiegen und liegt aktuell bei 585 – 20 mehr als gestern. Diese verteilen sich wie folgt: 376 im Landkreis und 209 in der Stadt Trier. Sieben Patienten aus dem Landkreis und der Stadt werden aktuell stationär in vier Krankenhäusern versorgt.
Aktuelle Impfquote in Stadt und Kreis
Im gemeinsamen Impfzentrum des Kreises und der Stadt wurden (Stand heute, 10 Uhr) 43.921 Erstimpfungen und 17.618 Zweitimpfungen vorgenommen. Die gemeinsame Impfquote inklusive Impfungen bei Hausärzten und durch mobile Impfteams u.ä. beläuft sich auf 27,5 % bei Erstimpfungen (71.555 Personen) und 9,9 % bei Zweitimpfungen (25.760 Personen).
Aktuelle Informationen zu Fragen rund um das Thema Impfungen finden sich ansonsten auf der Internetseite des Landes https://impftermin.rlp.de
Gesundheitsamt: AHAL-Regeln strikt beachten und verantwortungsvoll handeln
Daher rät das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung unverändert, auch im privaten Bereich die geltenden Schutzregeln zu beachten, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, regelmäßig zu lüften, Hände regelmäßig zu waschen und zu desinfizieren sowie Kontakte grundsätzlich auf ein Minimum zu begrenzen.
Bei einem positiven Befund gilt auch bei Haushaltsangehörigen die Pflicht zur Selbstisolation und Quarantänisierung, auch bei einem Krankheitsverdacht sowie bei den jeweiligen Kontaktpersonen der Kategorie I.
Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, mittels der App „Mein Laborergebnis“ sein Testergebnis zeitnah selbst abzufragen und den Befund auch auszudrucken.