Ab Montag neue Regeln in Schulen: Wer sich nicht testen will, darf nicht am Präsenzunterricht teilnehmen

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Coronavirus - Tests an einer Grundschule © dpa-Bildfunk/Matthias Balk

TRIER. Durch das Inkrafttreten des „Notbremsen-Gesetzes“, gelten ab dem kommenden Montag auch neue Regeln für Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz. In einem Brief „An die Eltern und Sorgeberechtigten
der Schülerinnen und Schüler an rheinland-pfälzischen Schulen“, informierte Bildungsministerin Hubig über die Änderungen an den Schulen.

Der Brief der Bildungsministerin im Wortlaut:

Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler

Bisher waren die Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler in Rheinland-Pfalz ein freiwilliges Angebot. Künftig dürfen sie nur noch am Unterricht in der Schule teilnehmen, wenn sie zweimal pro Woche auf das Coronavirus getestet wurden.

In den Schulen findet dafür auch weiterhin zweimal wöchentlich ein Selbsttest statt. Die Testkits stellt das Land den Schulen zur Verfügung. Die Tests bleiben für die Schülerinnen und Schüler kostenlos. Da Tests nun verpflichtende Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht sind, müssen Sie keine schriftliche Einverständniserklärung mehr abgeben. Es reicht aus, wenn Ihr Kind am Testtag zum Unterricht erscheint. Wichtig ist, dass auch vollständig Geimpfte und nach einer Corona-Infektion genesene Personen den Testnachweis erbringen müssen. Das Bundesgesetz sieht hier keine Ausnahme vor.

Das Gesetz erlaubt auch andere Testnachweise neben den Selbsttests in den Schulen:
Auch Testungen in den anerkannten Testzentren und Testeinrichtungen oder bei Ärztinnen und Ärzten sind zulässig. Die Testnachweise dürfen nicht älter als 24 Stunden sein.

Die Schulgemeinschaft kann auch gemeinsam beschließen, dass ausnahmsweise Nachweise von Eltern und Sorgeberechtigten bzw. volljährigen Schülerinnen und Schülern über Tests, die zuhause durchgeführt wurden, akzeptiert werden. Ein spezielles Formular, das dafür verwendet werden muss, haben die Schulen erhalten. Auch für diese Selbstauskünfte gilt, dass sie nicht älter als 24 Stunden sein dürfen.

Was passiert, wenn Schülerinnen und Schüler nicht an den Tests teilnehmen?
Wer nicht am Test teilnimmt und auch keinen anderen negativen Testnachweis vorlegt, darf ab kommender Woche nicht mehr am Präsenzunterricht teilnehmen. Wer trotzdem in die Schule kommt, muss sie wieder verlassen. Jüngere Schülerinnen und Schüler müssen von ihren Eltern oder Sorgeberechtigten abgeholt werden. Bitte beachten Sie,
dass eine von den Eltern oder Sorgeberechtigten ausgestellte „Befreiung“ oder ein Widerspruch gegen die Tests daran nichts ändert.

Die Präsenzpflicht gilt weiterhin. In der Präsenzphase finden deshalb weiter Leistungsnachweise in mündlicher und schriftlicher Form statt. Schülerinnen und Schüler, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen können, weil sie nicht am Test teilnehmen und keinen anderen Nachweis haben, müssen in Absprache mit den Lehrkräften alternative Leistungsnachweise erbringen. Diese Schülerinnen und Schüler bekommen ein pädagogisches Angebot, das dem entspricht, welches Schülerinnen und Schüler in den häuslichen Lernphasen während des Wechselunterrichts erhalten (Versorgung mit Arbeitsmaterialien, Erteilen von Arbeitsaufträgen etc.).

Automatischer Übergang in den Fernunterricht
Für Rheinland-Pfalz wird es bis zu den Pfingstferien bei der angekündigten Regelung bleiben, dass an den Schulen grundsätzlich Wechselunterricht stattfindet. Wenn die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Schwellenwert von 165 überschreitet, sieht das Gesetz jedoch den
Übergang in den Fernunterricht vor. Auf der Basis der Inzidenzzahlen des Robert-KochInstitutes wird festgelegt, ab wann das geschieht. Uns ist wichtig, dass die Eltern und die Schulen so viel Planungssicherheit wie möglich erhalten.

Notbetreuung
Sowohl während des Zeitraumes, in dem Wechselunterricht stattfindet, als auch nach
vollständiger Einstellung des Präsenzunterrichtes wird wie bisher eine Notbetreuung für
die Schülerinnen und Schüler der 1. bis 7. Klassen sowie für alle, die zusätzliche Unterstützung brauchen, eingerichtet. Hier bleibt es bei den aktuellen Regelungen.

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5 Kommentare

  1. Herrlich diese Diktatur, früher gab es mal sowas wie Schulpflicht, heute ist es eine Testpflicht. So macht man es, wenn man die Zahlen weiter hoch halten will, damit das Volk weiter drangsaliert werden kann. Liebe Eltern, lasst die Kinder zu Hause und geht endlich gegen diesen Wahnsinn vor. Wer das noch unterstützt, kann seine Kinder nicht wirklich lieben.

  2. Diese Tests enthalten hochgiftige Substanzen (die nicht zugelassen sind) im Selbsttest, den Kinder in Schulen selbständig durchführen müssen. Jeder Schulleiter, Lehrer der das mitträgt, macht sich strafbar. Er kann sich auch nicht auch die Weisungen von höherer Seite berufen. Der Lehrer haftet auch dann vollumfänglich und kann/muss strafrechtlich belangt werden, wenn er das nur beaufsichtigt.

    Ein Lehrer mit Gewissen und Restanstand kann und SOLLTE die Durchführung verweigern. Auch wenn es Ärger mit einem Dienstherrn gibt, der ihn zu strafbaren Handlungen auffordert und ihm nicht im strafrechtlichen Verfahren helfen kann/will.

    Falls ein Lehrer darauf spekuliert, dass der Rechtstaat sowieso nicht mehr funktioniert, hat er sicherlich gute Karten. Das sehen wir ja an allen Fronten. Restlos sicher ist es aber nicht, von der Frage der Moral reden wir dann nicht.

    Es gab schon mal eine Zeit in Deutschland wo sich Leute auf die Anweisungen von „oben“ berufen haben …..

    Zudem sind diese Tests völlig unbrauchbar, weil die Fehlerquote extrem hoch ist. Brauchbar sind die Tests natürlich für die Hersteller, die sich Dank unserer erhabenen Politikelite eine goldene Nase dran verdienen.

    Nehmen wir beispielsweise das „Konservierungsmittel ‚Natriumazid‘ .

    Natriumazid ist hochgiftig. Mit einer LD50 (Ratte, oral) von 27 mg/kg wäre der Inhalt eines Probenröhrchens (3 ml) eine letale Dosis für eine kleine Laborratte.

    Zusammen mit den endokrinen Disruptoren gibt man so etwas neuerdings in Schulen kleinen Kindern ab 6 Jahren in die Hand.

    Was ist los mit Eltern und Lehrern, die DAS MITMACHEN???

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